BE:Gebietsversammlungen/Mitte/GVM151/Antragsportal/Mitte014
< BE:Gebietsversammlungen | Mitte | GVM151 | Antragsportal
Aufgabenbeschreibung des Finanzbeauftragten
2015-08-29
NR: Mitte014
- Gebietsversammlung:
- GVM151
- Text
- Die Gebietsversammlung möge beschließen:
- Die Finanzbeauftragte vertritt die Interessen der Gebietsversammlung Mitte nach Maßgabe ihrer Beschlüsse sowie der Satzung und den Beschlüssen der Organe der Piratenpartei Deutschland und der Piratenpartei Deutschland Berlin.
- Die Finanzbeauftragte ist nicht berechtigt, Rechtsgeschäfte im Namen der Piratenpartei Deutschland Berlin zu tätigen.
- Die Finanzbeauftragte muss die Finanzgeschäfte des Bezirks Mitte mit den Piraten in Mitte abstimmen.
- Die Finanzbeauftragte richtet im Wiki ein Portal ein, in dem Bezirksausgaben via Umlauf beantragt und von Mitte PIRATEN via Mehrheit abgestimmt werden können (dies gilt solange, wie der Bezirk in der SMVB kein Gebietskennzeichen hat)
- bis 50 EUR: Mindestens 2 Mittepiraten dafür
- bis 200 EUR: Mindestens 4 Mittepiraten dafür
- bis 500 EUR: Mindestens 5 Mittepiraten dafür
- bis 1.000 EUR: Mindestens 8 Mittepiraten dafür
- über 1.000 EUR: Über diese Ausgaben entscheidet eine Gebietsversammlung
- Die Finanzbeauftragte unterstützt neben der Gebietsbeauftragten den Landesvorstand bei der Einberufung und Durchführung von Gebietsversammlungen und Aufstellungsversammlungen
- Die Finanzbeauftragte wird mindestens einmal im Jahr neu gewählt. Die Wiederwahl ist möglich.
- Die Finanzbeauftragte stimmt sich mit der Landesschatzmeisterei ab.
- Ergebnis
- angenommen
- Begründung
- mündlich vorgetragen
- GVMitte
- Umsetzungsverantwortlich
- Finanzbeauftragte
- Umgesetzt
- ab sofort, bis auf Widerruf