BE:Gebietsversammlungen/Friedrichshain-Kreuzberg/Antragsportal/GVFK2012.1 014 Satzungsempfehlung Deputierte und Stellvertreter
AntragsnummerGVFK2012.1 014 Einreichungsdatum02.06.2012 AntragstitelSatzungsempfehlung Bürgerdeputierte und Stellvertreter AntragstellerRolf Schümer AntragstextDie Gebietsversammlung möge beschließen: Die Gebietsversammlung empfiehlt der Fraktion die Aufnahme folgender Regelung in die Satzung: 1. Die Fraktionsversammlung ist das oberste beschlussfassende Organ der Fraktion und beschließt über alle wichtigen Angelegenheiten der Fraktion. 2.Stimmberechtigt sind Mitglieder der Fraktion und die von der Gebietsversammlung der Piraten Friedrichshain – Kreuzberg empfohlenen Bürgerdeputierten und deren Stellvertreter. 3.Die Fraktionsversammlung ist beschlussfähig, soweit die überwiegende Anzahl der Fraktionsmitglieder anwesend ist. 4.Beschlüsse werden über die gestellten Anträge gefasst. 5.Ein Antrag gilt außer in den durch diese Satzung vorgesehenen Ausnahmen als angenommen, wenn die Versammlung mit einfacher Mehrheit und die Fraktion mit der Mehrheit ihrer anwesenden Mitglieder zustimmt. Bei Ablehnung eines Antrags durch die Versammlung kann die Fraktion einen Beschluss mit einfacher Mehrheit fassen. Bei Stimmengleichheit der Fraktionäre gilt ein Antrag als abgelehnt. 6. Die Fraktionsversammlung tagt immer öffentlich. Der Ausschluss der Öffentlichkeit ist zu begründen. Sie ist insbesondere zuständig für: a) die Wahl der Mitglieder des Fraktionsvorstandes; b) die Wahl des Fraktionsschatzmeisters c) Berufung und Kündigung der Beschäftigten der Fraktion; d) die Wahl eines Rechnungsprüfers/Buchhalters e) Beschlüsse über die Aufnahme oder den Ausschluss von Fraktionsmitgliedern; f) die Verabschiedung des Haushaltsplanes der Fraktion; g) die Entlastung des Fraktionsvorstandes und des Fraktionsschatzmeisters; h) die Auflösung/Liquidation der Fraktion; i) die Verabschiedung und Änderung der Fraktionssatzung; j) die Verabschiedung und Änderung weiterer Ordnungen der Fraktion; k) Entscheidungen über die Organisation der Willensbildung der Fraktion. l) Einstellung oder Entlassung von Fraktionsmitarbeitern m)Wahl des Fraktionsgeschäftsführers
AnmerkungenDie Bürgerdeputierten und Stellvertreter gehören bisher der Versammlung als beratende Mitglieder an. Nur bei Fragen, die den jeweiligen Ausschuss betreffen, dem sie angehören, üben sie Stimmrecht aus. Mit einem allgemeinen Stimmrecht der Bürgerdeputierten und ihrer Stellvertreter wird die Einbeziehung ihres Fachwissens erhöht und der Einfluss der Piratenbasis auf die Entscheidungsprozesse in der Fraktion verbessert. Trotzdem hat die Fraktion entsprechend der gesetzlichen Regelungen ein Vetorecht. Sie kann mit ihrer Mehrheit Änderungen durchsetzen oder auch Wahlen anfechten. KonkurrenzanträgeGVFK2012.1 015 Satzungsempfehlung Deputierte oder Stellvertreter [[1]] Ergebnisangenommen |