BE:Gebietsversammlungen/Charlottenburg-Wilmersdorf/Wahl- und Geschäftsordnung
Wahl- und Geschäftsordnung für die Gebietsversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf
Antragsteller: etz
Die Gebietsversammlung möge beschließen:
Anwendung der Wahl- und Geschäftsordnung der Landesmitgliederversammlung
§ 1
Für die Gebietsversammlung wird die Wahl- und Geschäftsordnung (WGO) der Landesmitgliederversammlung sinngemäß angewendet.
§ 2
In Ausführung des § 8.4, Absatz 2 der WGO legt die Gebietsversammlung fest, dass die Wahlkreisbewerber mittels Approval-Voting gewählt werden.
§ 3
In Ausführung des § 8.4, Absatz 5 der WGO legt die Gebietsversammlung fest, dass die Bewerberliste für die Bezirksverordnetenversammlung iterativ für jeden Listenplatz einzeln ebenfalls mittels Approval-Voting gewählt wird.
§ 4
Für diese Wahlgänge gelten die Regelungen des § 8.3 der WGO entsprechend.
Mitantragsteller: Sigiberlin 13:30, 12. Mär. 2011 (CET)