BE:Gebietsversammlungen/Charlottenburg-Wilmersdorf/Wahl- und Geschäftsordnung

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Wahl- und Geschäftsordnung für die Gebietsversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf

Antragsteller: etz

Die Gebietsversammlung möge beschließen:

Anwendung der Wahl- und Geschäftsordnung der Landesmitgliederversammlung

§ 1

Für die Gebietsversammlung wird die Wahl- und Geschäftsordnung (WGO) der Landesmitgliederversammlung sinngemäß angewendet.

§ 2

In Ausführung des § 8.4, Absatz 2 der WGO legt die Gebietsversammlung fest, dass die Wahlkreisbewerber mittels Approval-Voting gewählt werden.

§ 3

In Ausführung des § 8.4, Absatz 5 der WGO legt die Gebietsversammlung fest, dass die Bewerberliste für die Bezirksverordnetenversammlung iterativ für jeden Listenplatz einzeln ebenfalls mittels Approval-Voting gewählt wird.

§ 4

Für diese Wahlgänge gelten die Regelungen des § 8.3 der WGO entsprechend.


Mitantragsteller: Sigiberlin 13:30, 12. Mär. 2011 (CET)