BE:Friedrichshain-Kreuzberg/BVV/Bürgerdeputierte

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Bürgerdeputierte

Bürgerdeputierte werden von den Bezirksverordneten aller Parteien in die BVV gewählt.

Nach §20 BzVwG (Bezirksverwaltungsgesetz in der aktuellen Fassung vom 18.09.2011) sind „Bürgerdeputierte sachkundige Bürgerinnen und Bürger, die stimmberechtigt an der Arbeit der Ausschüsse der Bezirksverordnetenversammlung teilnehmen. Auch Personen, die nicht Deutsche im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sind, können Bürgerdeputierte werden.“

Weitere Voraussetzungen sind nach §22 BzVwG:

  • Vollendung des 18. Lebensjahres
  • Hauptwohnsitz in Berlin
  • Nicht Mitglied im Abgeordnetenhaus oder einer Bezirksverordnetenversammlung
  • Nicht in derselben Bezirksverwaltung als Beamter/Beamtin oder Angestellter/Angestellte tätig sein
  • Nicht Mitglied oder Prüfer des Rechnungshofs sein
  • Wohnsitz im Bezirk ist keine Pflicht.

Bürgerdeputierte nehmen stimmberechtigt an den monatlichen (oder zweiwöchigen) Ausschusssitzungen teil und können somit aktiv an der Gestaltung der bezirklichen Verwaltungspolitik mitwirken. Sie haben Antrags-, Wahl- und Stimmrecht in diesem Ausschuss.

In Friedrichshain-Kreuzberg sind die Bürgerdeputierten nach Fraktionssatzung stimmberechtigt in Themenbereichen, die ihre Ausschüsse betreffen.

  • Antrag in Friedrichshain-Kreuzberg zu Bürgerdeputierten
  • Verteilreglung