BE:Charlottenburg-Wilmersdorf/BVV-Fraktion/Vorschrift des Landeskrankenhausgesetzes umsetzen
- Fraktion
- PIRATEN
- Einreicher
- Pabst/Schlosser
- Titel
- Vorschrift des Landeskrankenhausgesetzes umsetzen
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird auf gefordert, die Vorschrift des § 30 Abs. 3 S. 4 und 5 Landeskranken-hausgesetz umzusetzen.
Begründung:
In der Antwort auf eine Kleine Anfrage [1] des Abgeordneten Joachim Krüger wird von der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales festgestellt, daß der Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf seinen Pflichten aus der genannten Vorschrift (gemeinsam mit Lichtenberg und Pankow) nicht nachkommt. Der Bezirk Steglitz-Zehlendorf macht vor [2], wie man es besser machen kann. Charlottenburg-Wilmersdorf sollte da nicht nachstehen.
[1] http://www.parlament-berlin.de:8080/starweb/adis/citat/VT/17/KlAnfr/ka17-11461.pdf [2] http://www.berlin.de/ba-steglitz-zehlendorf/verwaltung/gesundheitsamt/patientenfuersprecher.html