BE:Charlottenburg-Wilmersdorf/BVV-Fraktion/Verfahren KGA Oeynhausen
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, das geplante Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes für das verkaufte Teilgebiet der Kolonie Oeynhausen nach § 12 BauGB durchzuführen.
Begründung:
Die vom zuständigen Stadtrat anläßlich der Einwohnerversammlung am 29. Januar 2013 geäußerte Ansicht, das Verfahren könne nach § 13a BauGB durchgeführt werden, kann nicht akzeptiert werden. Die Änderungen gegenüber dem geltenden Baurecht von 1958/1960 sowie die Änderungen gegenüber dem nicht festgesetzen B.Plan IX-205-a sind so gravierend, daß eine erneute Prüfung der Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter notwendig erscheint.