BE:Charlottenburg-Wilmersdorf/BVV-Fraktion/Antraege/Unisextoiletten
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt zu prüfen, in welchen öffentlichen Gebäuden, für die der Bezirk zuständig ist, zusätzlich zu Damen- und Herrentoiletten auch Unisextoiletten eingerichtet werden können. Bei der Prüfung ist zu berücksichtigen, dass mit der Umwidmung mindestens einer bereits vorhandenen geschlechtergetrennten Toilette pro geeignetem Gebäude in eine Unisextoilette eine sehr kostengünstige Umsetzungsmöglichkeit besteht. Bei der Auswahl der umzuwidmenden Toilette ist die Anzahl der vorhandenen Männer- bzw. Frauentoiletten zu betrachten, so dass nach Umwidmung die vielerorts bestehende Ungleichheit der Anzahl der Toiletten für Männer und für Frauen nicht zusätzlich vergrößert wird.
Das Bezirksamt wird beauftragt, Unisextoiletten in solchen Gebäuden einzurichten, bei denen die Prüfung eine Umsetzungsmöglichkeit ergeben hat.
Der BVV ist bis zum 1. September 2013.
Begründung:
Existieren nur nach Männern und Frauen getrennte Toiletten, so benachteiligt dies Menschen, die sich (1) entweder keinem dieser beiden Geschlechter zuordnen können oder wollen oder aber (2) einem Geschlecht, das sichtbar nicht ihrem biologischen Geschlecht entspricht.
Obwohl Toiletten auf den ersten Blick nicht nach dem Gegenstand eines drängenden politischen Problems aussehen, haben sie eine große Bedeutung für den Alltag der Betroffenen. In seiner Stellungnahme zu (1) Intersexualität nennt der Deutsche Ethikrat die geforderte "tägliche Entscheidung zwischen den Geschlechtern (zum Beispiel auf öffentlichen Toiletten)" als eine der von Intersexuellen meistgenannten Hürden in ihrem Alltag. (S.83)
Transsexuelle (2), deren Geschlecht sichtbar nicht ihrem biologischen Geschlecht entspricht, müssen sich bei jedem Gang zur Toilette entweder dem Geschlecht ihres Körpers zuordnen oder sich dem Risiko aussetzen, auf der anderen Toilette als fremder Eindringling wahrgenommen und konfrontiert zu werden.
Unisextoiletten dagegen erfordern keine Selbstkategorisierung in das binäre Geschlechtersystem. Das kann selbst für Menschen, die sich prinzipiell zuordnen können, dazu aber nicht ständig angehalten werden möchten, angenehm sein. Sie regen außerdem dazu an, über Geschlechtertrennungen im Alltag nachzudenken.
Der Antrag sieht vor, dass nach wie vor eine ausreichende Anzahl binär-geschlechtergetrennter Toiletten existiert. Somit ist niemand gezwungen, eine Unisextoilette zu benutzen, wenn er oder sie sich damit unwohl fühlt. Die Wahlmöglichkeiten werden hingegen erweitert. Auch die Arbeitsstätten-Richtlinie und die Arbeitsstätten-Verordnung können daher eingehalten werden.
Die Umwidmung existierender Toiletten zu Unisexoiletten ist nahezu kostenneutral, da bloß die Beschilderung ausgetauscht werden muss. Sie ist damit trotz der angespannten Haushaltslage leicht realisierbar. Nicht zuletzt unterstreichen Unisextoiletten das Image Charlottenburg-Wilmersdorfs als einem geschlechterpolitisch progressivem Bezirk.
Quellen: Stellungnahme des Deutschen Ethikrates zu Intersexualität: http://www.ethikrat.org/dateien/pdf/stellungnahme-intersexualitaet.pdf