BE:Charlottenburg-Wilmersdorf/BVV-Fraktion/Antraege/Kostenausweisung von Anfragen und Anträgen
Drucksachen der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin 4. Wahlperiode Ursprung: Antrag PIRATEN/CDU Schlosser/Klose Antrag DS-Nr: 0314/4 
16.08.2012 BVV Kostenausweisung bei Anträgen und Anfragen Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, künftig bei allen Schlussberichten die für die Umsetzung entstandenen Aufwendungen mit Haushaltspositionen inclusive der benötigten Bearbeitungszeit auszuweisen, bei Zwischenberichten sind die bereits getätigten Ausgaben nachzuweisen. Gleiches soll für Vorlagen zur Kenntnisnahme gelten.
Begründung: Die Bezirksverordneten beschließen zwar den Haushalt, beim Stellen von Anträgen oder (Kleinen oder Großen) Anfragen spielen die dem Bezirksamt entstehenden Kosten jedoch keine oder nur in äußerst seltenen Fällen eine Rolle. Nur durch das Ausweisen der finanziellen Aufwendungen können die Bezirksverordneten nachvollziehen, welche finanziellen bzw. personellen Auswirkungen ein Antrag hat. Dem Bezirksamt sollte durch die Aufstellung der Kosten kein signifikanter Mehraufwand entstehen, da die Ausgaben ohnehin gebucht werden.