BE:Charlottenburg-Wilmersdorf/BVV-Fraktion/Antraege/Kleingärten sichern
Die BVV möge beschließen:
Die BVV Charlottenburg-Wilmersdorf spricht sich für die Erhaltung aller Kleingartenanlagen im Bezirk aus und beschließt die folgenden Punkte für das weitere strategische Vorgehen:
1. Das Bezirksamt wird ersucht, sich dafür einzusetzen, dass
a. keine der derzeit im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf vorhandenen Kleingartenflächen im StEP Wohnen des Landes Berlin als Wohnungsbaupotenzialflächen eingestuft werden und
b. alle im Bezirk vorhandenen Kleingartenflächen im Flächennutzungsplan von Berlin die Einstufung als Grünfläche behalten oder zukünftig erhalten.
2. Das Bezirksamt wird ersucht, eine Prioritätenliste zur Aufstellung von Bebauungsplänen zur Sicherung der Nutzung als Kleingartenanlagen für alle derzeit planungsrechtlich noch nicht gesicherten Kleingartenanlagen vorzulegen. Dieser Vorschlag für das weitere planungsrechtliche Vorgehen soll der BVV zur letzten Sitzung vor der Sommerpause 2013 unterbreitet werden.
3. Weiterhin wird das Bezirksamt ersucht, alle Bauvoranfragen und Bauanträge, die eine als planungsrechtlich nicht gesichert einzustufende Kleingartenanlage betreffen, unverzüglich dem zuständigen Ausschuss der BVV zur Kenntnis zu geben, damit dieser über das weitere Vorgehen (Zurückstellung des Baugesuches, Aufstellung eines Bebauungsplanes, etc.) beraten und dem Bezirksamt und der BVV entsprechende Empfehlungen unterbreiten kann. Desweiteren soll der Kleingartenbeirat über sie betreffende Bauvoranfragen und Bauanträge informiert werden.
Begründung:
Derzeit untersucht das Bezirksamt aufgrund des Beschlusses Nr. xxx/4 systematisch die Kleingartenanlagen des Bezirks hinsichtlich ihrer unterschiedlichen planungsrechtlichen Gegebenheiten, der Darstellung im FNP von Berlin sowie der Grundstückseigentumsverhältnisse. Es wird deutlich, dass nunmehr ein klares politisches Signal an die Kleingärtnerinnen und Kleingärtner sowie die Kleingartenanlagen ausgesendet werden muss, in dem die Bezirkspolitik sich klar für den Erhalt aller Kleingartenanlagen ausspricht. Das soll mit diesem Beschluss erfolgen.
Dazu muss in einem ersten Schritt sichergestellt werden, dass bei der derzeitigen Erstellung des StEP Wohnens dauerhaft ausgeschlossen wird, dass im Bezirk bestehende Kleingartenanlagen als Wohnungsbaupotenziale überhaupt nur in Frage kommen. Im Gegenteil ist darauf hinzuarbeiten, dass über die Ausweisung sämtlicher Kleingartenanlagen als Grünfläche im FNP von Berlin die Umwandlung für andere Nutzung entscheidend erschwert wird. Einige Kleingartenanlagen sind aufgrund der örtlichen Gegebenheiten besonders zu schützen. Hierfür steht dem Bezirk vor allem das Instrument der Bebauungspläne zur Verfügung. Die begrenzten Kapazitäten des Bezirksamtes machen es jedoch erforderlich, dass sich auf eine klare Prioritätensetzung verständigt wird. Daher soll das Bezirksamt die Untersuchung der Kleingartenanlagen fortführen und einen Vorschlag für die Aufstellung von Bebauungsplänen mit dem Planungsziel Kleingarten unterbreiten, damit die BVV eine Entscheidungsgrundlage, basierend auf den tatsächlichen Gegebenheiten und nach jeweils aktuellem Stand, hat. Die derzeitige Erfassung, Kategorisierung und Bewertung der Kleingartenanlagen im Bezirk stellt letztlich eine Momentaufnahme dar, die sich in ihrer Bewertung schnell ändern kann. Deshalb ist es von zentraler Bedeutung, dass die Kommunikation zwischen Verwaltung und BVV dahingehend weiterentwickelt sind, dass die BVV über (negative) Einflussfaktoren auf die Sicherung und Erhaltung von planungsrechtlich noch nicht gesicherten Kleingartenanlagen frühzeitig informiert wird. Nur dann kann die BVV zeitnah reagieren und sich z. B. auf eine Veränderung der Prioritätenliste der Bebauungspläne verständigen. Zu den Einflussfaktoren gehören vor allem Bauvoranfragen und Bauanträge, die auf derzeitigen Kleingartenflächen und in deren unmittelbaren Umfeld Nutzungsänderungen bedeuten und/oder diese nach sich ziehen könnten.