BE:Beschlussantrag Umlaufbeschluss/2020-11-02/01
Antrag
Verkürzte Einladungsfrist für Aufstellungsversammlungen |
NR: 2020-11-02/01 |
- Text
- Aufgrund der Schwierigkeit während der Corona-Pandemie Aufstellungsversammlungen zu organisieren macht der Landesvorstand von der Möglichkeit Gebrauch, Aufstellungsversammlungen für die Wahlen zum 20. Deutschen Bundestag und dem 19. Berliner Abgeordnetenhaus analog zu den Regelungen für eine außerordentliche Mitgliederversammlung mit einer Frist von 14 Tagen einzuladen. Er verpflichtet sich zugleich, die Einladungen unverzüglich nach dem Feststehen des Ortes und des Termins zu verschicken. Diese Möglichkeit ergibt sich nach §7a Absatz 11 Satz 2 in Verbindung mit §7a Absatz 11 Satz 7 der Satzung, da für die Einladung zu Aufstellungsversammlungen die gleichen Fristen wie für die Einladung zu Mitgliederversammlungen gelten.
- Begründung
- Es ist verdammt schwer geeignete Veranstaltungsorte zu finden. Auch geeignete Termine sind von der aktuellen Corona-Lage abhängig. Um die Teilnahme an den Wahlen nicht zu gefährden, ist dieser Beschluss vorsorglich notwendig. Dieser Vorstandsbeschluss ist nach §7a Absatz 11 Satz 2 der Satzung vorgeschrieben.
- LiquidFeedback
- (Link zur LiquidFeedback Initiative)
- Antragsteller
- Aspirat (Diskussion) 05:37, 3. Nov. 2020 (CET)
- Ergebnis
- angenommen
- Dafür
- Aspirat (Diskussion) 05:37, 3. Nov. 2020 (CET)
FJ 07:47, 3. Nov. 2020 (CET)
CW-Marlene (Diskussion) 16:51, 3. Nov. 2020 (CET)
Sternenmicha (Diskussion) 19:33, 3. Nov. 2020 (CET)
PeterL164 (Diskussion) 20:35, 3. Nov. 2020 (CET) - Dagegen
- (Liste von Namen)
- Enthaltung
- (Liste von Namen)
- Redebedarf
- (Liste von Namen)
- Umsetzungsverantwortlich
- -
- Link zum Beschlussantrag
- [[{{{Link}}}]]
- Link zum Protokoll
- [[{{{Protokoll}}}]]
Hallo: 02/01
Diskussion / Protokoll
von Lothar: Frage: Was ist denn mit den Aufstellungsversammlungen für die BVV-Liste der Bezirke hinsichtlich der Frist der Einladung? Davon steht oben nichts.