BE:Beschlussantrag Umlaufbeschluss/2011-11-28/01

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Antrag

Einwendung Braunkohlenplanverfahren Welzow-Süd II

NR: 2011-11-28/01
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Text
Die Piratenpartei Berlin möge rechtzeitig vor Ende der Einreichungsfrist am 30.11.2011 eine Einwendung gegen das Braunkohlenplanverfahren Welzow-Süd II unterzeichnen. Text der Einwendung: Piratenpartei Berlin Pflugstr. 9a 10115 Berlin An die Gemeinsame Landesplanungsabteilung der Länder Berlin und Brandenburg Referat GL 6 Gulbener Straße 24 03046 Cottbus “Braunkohlenplanverfahren Tagebau Welzow-Süd, Weiterführung in den räumlichen Teilabschnitt II und Änderung im Teilabschnitt I” – Stellungnahme – Sehr geehrte Damen und Herren, wir wenden uns grundsätzlich gegen den Planentwurf. Das Teilfeld II sollte aus sozialen und ökologischen Gründen nicht in Anspruch genommen werden. Für den bereits aktiven Tagebau-Teilabschnitt I ist eine Planung zu erarbeiten, die auf eine sichere und für die Bevölkerung akzeptable Bergbaufoglelandschaft hin zielt. Die jetzt vorgelegte Planung widerspricht grundlegenden sozialen und umweltpolitischen Zielen. Sie ist nicht nur unnötig, um eine stabile und kostengünstige Energieversorgung sicherzustellen, sondern schadet dem langfristigen Ziel einer 100% erneuerbaren Energieversorgung. Aus diesen Gründen besteht kein überwiegendes öffentliches Interesse an diesem Plan, er ist daher abzulehnen. Vattenfall hat keinen Anspruch auf den Abbau der Braunkohle, jedoch hat der Staat die Pflicht, den Schutz der Bevölkerung und des Klimas unbedingt zu gewährleisten. Mit der Verstromung der zu fördernden Braunkohle würden Kohlendioxid-Emissionen über 204 Mio. t einhergehen. Dies ist unter Klimaschutzaspekten nicht akzeptabel. Der Umweltbericht behauptet zwar, dass "die Folgen der Verstromung der Braunkohle durch CO2-Emissionen auf das globale Klima in dieser SUP nicht zu ermitteln und zu beschreiben" seien. Dem ist jedoch entschieden zu widersprechen! Im Gegenteil müssen die Klimafolgen und weitere überregionale Umweltauswirkungen der Braunkohleverstromung in den Mittelpunkt der Folgenabschätzung des Tagebaus gerückt werden. Der Landtag Brandenburg verlangt seit 2008 dass "die Landesregierung neue Tagebaue nur dann genehmigt, wenn die dazugehörigen Kraftwerke zur Braunkohleverstromung mit der CCS-Technologie ausgestattet werden." (Landtag Brandenburg: Drucksache 4/6472; BePr 4/70) Die experimentelle CCS-Technologie ist mit einer Reihe von Risiken und Problemen behaftet. Aufgrund von Sicherheitsbedenken hatte der Erkundungsbeirat des Landes Brandenburg im Januar 2011 dann auch gegen ein dauerhaftes unterirdisches CO2-Endlager gestimmt. Ohne technisch funktionierende, ökologisch verträgliche und sozial akzeptierte CCS-Lösung darf es deshalb keinen neuen Tagebau geben. Welzow II ist rechtlich ein neuer Tagebau, er ist nur auf Grundlage eines neuen bergrechtlichen Rahmenbetriebsplans möglich. Als Planziel wird die Sicherstellung der Versorgung des Kraftwerks Schwarze Pumpe angegeben. Als Ziel der Raumordnung ist dies unzulässig. Mit der zum Abbau genehmigten Kohle im Teilfeld I (367 Mio. t) könnte das Kraftwerk Schwarze Pumpe bis etwa 2040 versorgt werden, so dass weitere Abbaugebiete nicht erforderlich sind. Der Abbau von Kohle im Teilfeld II dient also nur dazu, mehr Kohle aus dem bestehenden Tagebau im Kraftwerk Jänschwalde, dem ineffizientesten und klimaschädlichsten Kraftwerk der Lausitz zu verschwenden. Zudem kann von einer Vollauslastung der Kraftwerke nicht mehr ausgegangen werden. Aus Klimaschutzgründen und wegen zu geringer Regelfähigkeit muss die Braunkohlenverstromung sehr bald deutlich reduziert werden. Das muss bei den ältesten Anlagen wie Jänschwalde beginnen und verringert den Bedarf an Kohle aus Welzow. Das Abbaugebiet liefert bereits heute einen deutlichen Überschuss an Strom aus Erneuerbaren Energien (Solar, Biogas). Dies würde der Plan zerstören, was im Widerspruch zu allen energiepolitischen Absichtserklärungen der bundesdeutschen Politik steht. Es besteht deshalb nicht nur keine energiepolitische Notwendigkeit für einen Tagebau Welzow-Süd II. Dieser Tagebau verhindert sogar den notwendigen beschleunigten Ausbau erneuerbarer Energien und den damit verbundenen Strukturwandel auf dem Energiemarkt. Die Arbeitsplatzeffekte des Planes sind vorübergehend und werden in der Planbegründung überhöht angegeben. Die Prüfung der Auswirkungen des Planes auf die bestehenden Arbeits- und Wirtschaftsstrukturen ist unzureichend. Der Tagebau würde 865 ha Landwirtschaftsfläche vernichten, die auf Kippenböden auch in Jahrzehnten nicht gleichwertig ersetzt werden können. Hier werden Existenzen vernichtet, aber langfristig keine neuen geschaffen. Alternativen zur vorgelegten Planung wurden nicht ausreichend geprüft. Andere Möglichkeiten zu Raumnutzung, Energiegewinnung und zum Erhalt der Siedlungen müssen geprüft werden. Das Interesse am reibungslosem Abbau wurde per se über die Interessen der Bevölkerung gestellt. Den Umweltverbänden und Bürgerinitiativen zufolge bestehen Zweifel an der Unabhängigkeit der von der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg und dem Regionalen Planungsverband Oberlausitz-Niederschlesien beauftragten Gutachterfirma FUGRO Consult. Sie sei regelmäßig für den Konzern Vattenfall tätig und angeblich auch personell mit ihm verflochten. Der Plan will mindestens 810 Bürger aus ihrer Heimat vertreiben. Da bei keiner Umsiedlung alle Umsiedler an einen gemeinsamen Standort ziehen, ist ein Einwohnerverlust für die Stadt unausweichlich. Bürgerinitiativen befürchten, dass Welzow diese Schwächung nicht mehr verkraften könne. Die Lage als Halbinsel zwischen den Tagebauen Welzow I und II würde nicht nur die Lebensqualität Welzows zerstören, sondern die Stadt auch als Wirtschaftsstandort extrem schädigen, so dass weiterer Arbeitsplatzverlust droht. Die Zerschneidung der Verbindung nach Spremberg schädigt Pendler und Gewerbetreibende. Den Ort Lieske auf einen schmalen Streifen zwischen (gesperrten) alten und künftigen Bergbauflächen zu zwingen, wäre unzumutbar. Auch in Bahnsdorf würde die Lebensqualität durch die Lage direkt an der Abbaukante extrem geschädigt. Der Ort Proschim würde durch den Plan gänzlich abgerissen, obwohl er ein wertvolles Kulturgut darstellt und zum sorbischen Siedlungsgebiet gehört, das durch die Verfassung des Landes Brandenburg besonders geschützt ist. Der Umweltbericht setzt sich mit den Ergebnissen des Gutachtens „Sorbische Identität und Kultur in der Ortslage Proschim (Prožym) mit Karlsfeld" nicht hinreichend auseinander. Der Planentwurf bietet insbesondere für Proschim keinen konkreten Umsiedlungsstandort an. Der Plan verstößt damit gegen die landesgesetzlichen Anforderungen (§ 12 (3) BbgRegBKPlG). Der nur vage angedeutete Standort zwischen Welzow und Neupetershain wird von den Proschimer Bürgern zu Recht klar abgelehnt, da er keine lebenswerte Perspektive bietet. Die gewachsene Kulturlandschaft mit Alleen und anderen geschützten Biotopen sowie Arten soll dem Tagebau zum Opfer fallen, obwohl sie gerade benachbart zur Bergbaufolgelandschaft im Süden besonderen Wert hat. Es wird sogar in ein FFH-Gebiet eingegriffen. Die Entwässerung tieferer Schichten wird die Versauerung und den Sulfateintrag in die Oberflächengewässer erhöhen. Die ungelösten Probleme sollen auf nachgeordnete Verfahren verlagert werden. Der Plan meint in Ziel 12, Landnutzungen auch außerhalb des Plangebietes müssten die Grundwasserabsenkung hinnehmen, konkrete Auswirkungen wurden aber nicht geprüft. Dies ist unzulässig und verstößt gegen die Grundsätze des Wasserrechts. Die Flutung des Welzower Sees mit Spreewasser wird Nutzungskonflikte auslösen, die nicht bewältigt werden. Das Abbaugebiet kann nicht sicher gegenüber der Restlochkette abgedichtet werden, da die unterirdische Dichtwand in einer eiszeitlich gestörten Rinnenstruktur gebaut werden müßte. Der Verlauf der Wand wird aktuell gerichtlich angefochten, die Planung kann sich daher nicht auf ihn berufen. Da zur Stadt Welzow keinerlei Dichtwand vorgesehen ist, drohen hier weitere Bergschäden bei der Absenkung wie beim Wiederanstieg des Grundwassers. Die Dichtwand ist zeitnah an der Grenze des Teilfeldes I zu errichten. Eine sicher nutzbare Bergbaufolgelandschaft ist angesichts zahlreicher Setzungen und Rutschungsereignisse der letzten Jahre nicht zu erwarten. Deshalb ist gewachsenes Umland für Orte wie Welzow, Bahnsdorf und Lieske unersetzbar und muss erhalten bleiben. Die Unsicherheit in Bezug auf die Nachnutzung wird besonders daran deutlich, dass der Umweltbericht den Tagebau Welzow-Süd II ausdrücklich mit dem für die Renaturierung von Welzow-Süd I benötigten Abraum begründet. Ein schlüssiges, praktikables und glaubwürdiges Konzept für die Nachnutzung beider Tagebaue fehlt somit. Ziel 15 will durch den Tagebau entstehende Nachteile durch Fördermittel ausgleichen. Eine solche Subventionierung von Bergbaufolgen lehnen wir ab. Alle Probleme muss das verursachende Bergbauunternehmen verantworten, und sämtliche Folgekosten sind durch das Unternehmen zu tragen. Mit freundlichen Grüßen, (Datum, Unterschrift)
Begründung
Vattenfall will zwischen 2027 und 2042 den bestehenden Braunkohletagebau Welzow-Süd I um ein weiteres, 1.900 Hektar großes Feld namens Welzow-Süd II erweitern. Für das betreffende Braunkohlenplanverfahren ist die Gemeinsame Landesplanung (GL) Berlin-Brandenburg zuständig, siehe http://gl.berlin-brandenburg.de/energie/braunkohle/welzow-sued.html. Die GL ist sowohl Bestandteil der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung in Berlin als auch des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft in Brandenburg. Im Rahmen des Planverfahrens wird eine Strategische Umweltprüfung (SUP) durchgeführt. Vom 01.09. bis 30.11.2011 können Einwände gegen das Planverfahren eingereicht werden. Mehrere Initiativen haben dies bereits getan und unter anderem Unterschriftenlisten erstellt, darunter die Grüne Liga unter http:www.lausitzer-braunkohle.de/feld_welzow.php, das Bündnis Heimat und Zukunft in Brandenburg unter http:www.heimatzukunft.de/ sowie Greenpeace Deutschland unter https://service.greenpeace.de/themen/klima/mitmach_aktionen/aktion/petition/gegen_den_neuen_tagebau_in_welzow/ Das Planverfahren basiert auf einer gleichbleibenden bis ansteigenden Energiegewinnung aus Braunkohle für die Jahre 2027 bis 2042 und darüber hinaus. Dies widerspricht dem Grundsatzprogramm der Piratenpartei, das eine Umstellung auf generative und regenerative Energiequellen und den Erhalt der natürlichen Umwelt fordert. Die Planung ist weder umwelt- noch sozialverträglich ausgelegt. Der jahrzehntelange Abbau von Braunkohle in Welzow-Süd II würde zu Emissionen von geschätzt 204 Millionen Tonnen Kohlendioxid führen. 865 ha Landwirtschaftsfläche würden vernichtet, und mindestens 810 Menschen müssten ihren Wohnsitz aufgeben. Weitere Gründe gegen den Tagebau siehe unten im entworfenen Text der Einwendung.
LiquidFeedback
https://lqpp.de/be/initiative/show/1302.html
Antragsteller
Nsim 11:17, 28. Nov. 2011 (CET)
Ergebnis
angenommen
Dafür
--GA 11:39, 28. Nov. 2011 (CET), --Helge Eichelberg 11:43, 28. Nov. 2011 (CET), --Katja Dathe 11:44, 28. Nov. 2011 (CET), Pavel 15:35, 28. Nov. 2011 (CET)
Dagegen
(Liste von Namen)
Enthaltung
(Liste von Namen)
Umsetzungsverantwortlich
-
Link zum Beschlussantrag
[[{{{Link}}}]]
Link zum Protokoll
[[{{{Protokoll}}}]]

Hallo: 28/01



Diskussion / Protokoll