BE:Antragskommission/LMV 2012.2/Antragsportal/Sonstiger Antrag - 014

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den/die LMVB 2012.2. Die Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich
Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den/die LMVB eingereichter Antrag. Jedes Mitglied ist dazu berechtigt, einen solchen Antrag einzureichen.

Version Antragsformular: 1.05

Antragsnummer

X014

Einreichungsdatum

Antragstitel

Beschneidung - Gegen rituelle Körperverletzung an Minderjährigen

Antragsteller

Henry Gießwein

Antragstyp

Sonstiger Antrag

Art des Programmantrags

Positionspapier

Antragsgruppe

Gesundheit

Antragstext

Das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit, insbesondere bei Minderjährigen, ist klar als vorrangig gegenüber anderen Grundrechten hervorzuheben. Weder das Grundrecht auf Religionsfreiheit noch das Erziehungsrecht der Eltern darf das Recht auf körperliche Unversehrtheit von Minderjährigen einschränken. Insofern sind rituelle Handlungen, die zum Verlust der körperlichen Unversehrtheit von Minderjährigen führen, abzulehnen.

Antragsbegründung

Es gab bereits mehrere Initiativen im LqFb zum Thema Beschneidung von Jungen, z.B.:

https://lqfb.piratenpartei.de/pp/initiative/show/3733.html, https://lqfb.piratenpartei.de/pp/initiative/show/3957.html

Diese waren jedoch als Meinungsbild bzw. Aufforderung zu einer PM der Bundespartei angelegt. Da der Vorstand der Partei sich vorläufig zu dem Thema nicht öffentlich äußern möchte, haben wir das vorliegende Positionspapier auch als Text für das Wahlprogramm vorgesehen. Das Thema hat eine besondere Aktualität bekommen durch das Kölner Beschneidungsurteil: http://adam1cor.files.wordpress.com/2012/06/151-ns-169-11-beschneidung.pdf sowie durch den Antrag der Fraktionen der CDU/CSU der SPD und der FDP: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/103/1710331.pdf

Insbesondere vor dem Hintergrund der Gesetzesinitiative der Bundesregierung, die innerhalb kürzester Zeit die religiöse Beschneidung von Jungen in Deutschland rechtlich regeln will, sollte sich die Piratenpartei klar positionieren. Das Urteil des LG Köln hat, basierend auf der herrschenden juristischen Lehrmeinung, eine Rechtsunsicherheit für Ärzte offenbart, die Fragen aufwirft und Diskussionen entfacht - notwendige Diskussionen in einem Staat, der kulturelle Vielfalt postuliert.

Die rituelle Körperverletzung von Minderjährigen ist ein eklatanter Verstoß gegen die Menschenrechte, die UN-Kinderrechtskonvention und gegen Art.2 des Grundgesetzes. Sie ist ein Relikt des Mittelalters bzw. der Bronzezeit. Gewalt gegen Kinder bedeutet ein Versagen in unserer modernen Gesellschaft - sie rechtlich zu billigen, ist ein gesellschaftlicher Rückschritt. Daher sollten wir uns als Piraten hier klar für den Schutz der körperlichen Unversehrtheit von Minderjährigen aussprechen.

Liquid Feedback

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Piratenpad

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Antragsfabrik

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Datum der letzten Änderung

11.09.2012

Status des Antrags

Pictogram voting keep-light-green.svg Geprüft