BE:Antragskommission/LMV 2012.2/Antragsportal/Sonstiger Antrag - 002

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den/die LMVB 2012.2. Die Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich
Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den/die LMVB eingereichter Antrag. Jedes Mitglied ist dazu berechtigt, einen solchen Antrag einzureichen.

Version Antragsformular: 1.05

Antragsnummer

X002

Einreichungsdatum

Antragstitel

Unsere AGH-Fraktion soll in dieser oder der nächsten Legislaturperiode ein Internetgewaltschutzgesetz initiieren

Antragsteller

Antragstyp

Sonstiger Antrag

Art des Programmantrags

Positionspapier

Antragsgruppe

Keine der Gruppen

Antragstext

Die PIRATEN wünschen sich vom Abgeordnetenhaus von Berlin in Anlehnung an das einstimmig vom Deutschen Bundestag beschlossene Gewaltschutzgesetz das folgende Gesetz:

Landesgesetz zur Verbesserung des zivil- und strafrechtlichen Schutzes vor datenverändernder Gewalt im Internet (Internetgewaltschutzgesetz, kurz InetGewSchG)

  1. Hat eine Person die wissenschaftlichen Werke eines Urhebers im Internet in einer Weise entstellt, durch die dessen Urheberpersönlichkeitsrechte entgegen § 14 UrhG verletzt wurden, durch die das Ansehen des Urhebers Schaden genommen hat oder dessen seelische Gesundheit ursächlich beeinträchtigt wurde, dann hat der geschädigte Urheber durch dieses Gesetz einen Abhilfeanspruch gegen sämtliche zur Abhilfe fähigen im Land Berlin justiziablen Personen wie Administratoren, Provider, Zivilgerichte und Staatsanwaltschaften.
  2. Die jeweils zuständige Berliner Justiz erlässt auf Antrag des Geschädigten bei ausreichender Glaubhaftmachung einstweilige Anordnungen zur Verwarnung oder Sperrung des Schädigers, Rückgängigmachung von Sperrungen und Löschungen, Herausgabe der personenbezogenen Daten des Störers (Mailadressen und IP-Adressen, welche dann zur staatsanwaltlichen Ermittlung des Täters führen) oder zur Störermithaftung des Providers.
  3. Von dieser Verfolgung ausgeschlossen sind Datenveränderungen, die eine ästhetische oder inhaltliche Verbesserung im Sinne der Wahrheitsfindung darstellen. Die Beweispflicht liegt beim Antragsgegner.
  4. Im Falle bereuter fahrlässiger oder nicht vorsätzlicher Entstellung sind die Kosten und Strafen zu reduzieren.
  5. Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.

Antragsbegründung

Die Wikipedia ist ihrerzeit angetreten mit dem Anspruch eine freie Enzyklopädie aufzubauen, die das Wissen der Welt sammelt, sämtliche Änderungen auf ewig nachvollziehbar zu halten, und war damit in den ersten Jahren exponentiell erfolgreich. Im Laufe der Zeit vergraulten aber zwischenmenschliche Konflikte und eingeführte Machtstrukturen viele der beteiligten engagierten Wissenschaftler. Dagegen gibt es rechtlich bisher wenig Handhabe, weil sich die eingeschworene Community hinter einer Wand der ungeklärten Verantwortlichkeiten verstecken konnte.

Auch andere Provider erlauben sich Retuschemaßnahmen, wenn ihnen bestimmte politische Ansichten nicht passen und sie Weltanschauungen diskriminieren wollen. Das behindert den freien Fluss der Information und die Evolution der Wahrheitsfindung und schadet damit der Gesellschaft.

Auch das Problem der toten Links (404 File Not Found) ließe sich mit diesem Mittel etwas reduzieren.

Liquid Feedback

Piratenpad

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Antragsfabrik

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Datum der letzten Änderung

16.09.2012

Status des Antrags

Pictogram voting keep-light-green.svg Geprüft