BE:Antragskommission/LMV 2012.1/Antragsportal/Satzungsänderungsantrag - 007
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Dies ist ein Antrag für den/die LMVB 2012.1. Die Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich |
Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den/die LMVB eingereichter Antrag. Jedes Mitglied ist dazu berechtigt, einen solchen Antrag einzureichen. |
Version Antragsformular: 1.05 AntragsnummerS007 EinreichungsdatumAntragstitelErgänzung der Satzung im § 2 Mitgliedschaft um den Absatz 5 Karenzzeitregelung AntragstellerDeuterium AntragstypSatzungsänderungsantrag
Antragsgruppe- AntragstextDer aktuell gültigen Satzung des Landesverbandes Berlin solle die folgende Ergänzung im § 2 Mitliedschaft als neuer Absatz 5 hinzugefügt werden: § 2 Absatz 5 Karenzzeitregelung Pirat der Piratenpartei Deutschland Berlin können Amts- und/oder Mandatsträger anderer Parteien werden, sofern das Ende ihrer regulären Amts- und/oder Mandatszeit mehr als ein Kalenderjahr oder 365 Tage zum Zeitpunkt der Antragsstellung auf Mitgliedschaft zurückliegt. Die Karenzzeit beträgt ein Kalenderjahr beginnend mit dem regulären Ende der zuletzt ausgeübten Amts- und/oder Mandatszeit. Sofern der Antrag auf Mitgliedschaft vor dem Ablauf der Karenzzeit eingereicht wurde, kann dieser erst wohlwollend beschieden werden, wenn die Karenzzeit vollständig verstrichen ist. AntragsbegründungAmts- und/oder Mandatsträger wird man, egal in welcher Partei, nur dann, wenn man sich deutlich mit den Werten und Normen der Partei identifizieren kann, diese auch nach außen vertritt und für diese auch gerade steht, wenn sie unpopulär erscheinen. Die Mitglieder der jeweiligen Partei wählen ihre Amts- und/oder Mandatsträger auf ihre Positionen, weil sie das Vertrauen in diese Personen setzen. Wähler von Parteien wählen unter anderem auch die Parteien eben genau deshalb, weil bestimmte Ämter oder Mandate mit von ihnen präferierten Personen besetzt sind. Wechselt ein Amts- und/oder Mandatsträger vorzeitig die Partei/Fraktion, so enttäuscht er das Vertrauen seiner Parteimitglieder als auch das der Wähler im Allgemeinen. Zusätzlich ist es schwer vermittelbar und nachvollziehbar, dass man von heute auf morgen, quasi auf Knopfdruck, seine alte Partei hinter sich lässt und sich einer anderen im vollem Umfang zuwenden könne. Auch verschlimmern durch solche Wechsel die Profilgrenzen der einzelnen Parteien untereinander und sie können in ihrer Gesamtheit beliebig austauschbar wirken. Die Natur politischer Parteien ist aber das eine grundsätzliche personelle als auch inhaltliche Unterscheidung zu andereren im vollem Umfang zuwenden könne. Auch verschlimmern durch solche Wechsel die Profilgrenzen der einzelnen Parteien untereinander und sie können in ihrer Gesamtheit beliebig austauschbar wirken. Die Natur politischer Parteien ist aber das eine grundsätzliche personelle als auch inhaltliche Unterscheidung zu anderen Parteien erkennbar ist und auch vermittelt wird. Dieses Prinzip wird durch freie Austauschbarkeit von Amts- und/oder Mandatsträger stark verletzt. Die Karenzzeitregelung dient dazu, genügend Bedenkzeit und zeitlichen Abstand im Kontext eines Parteiwechsels zu gewährleisten. Liquid FeedbackWiedervorlage, verbesserte inhaltliche Form zu SÄA von LMVB 2011.3 Piratenpadnicht vorhanden da altes pad nicht mehr auffindbar Antragsfabrik- Datum der letzten Änderung25.02.2012 Status des Antrags |