BE:Antragskommission/2011-06-29 WP021A - Wir lehnen Überwachung im öffentlichen Raum ab
AntragsnummerWP021A Einreichungsdatum29.06.2011 AntragstitelWir lehnen Überwachung im öffentlichen Raum ab AntragstellerMonika Belz AntragstypWahlprogramm AntragstextÜberwachung erklärt jeden Passanten zum potentiellen Verbrecher Die PIRATEN Berlin lehnen die Video-Überwachung im öffentlichen Raum als eine Art der verdachtsunabhängigen Ermittlung, die gegen die Bürgerrechte verstößt, ab. Passanten werden entgegen dem Rechtsprinzip der Unschuldvermutung unter Generalverdacht gestellt. Wir setzen uns für eine Umkehr der Sicherheitspolitik vom Überwachungswahn zur Verbrechensprävention ein. Die Aufklärung der Bevölkerung und einem zielgerichteter Einsatz von Polizeibeamten schafft mehr Sicherheit als Überwachungskameras. Technisch erforderliche Kameratechnik, die z.B. zur Sicherheit der Fahrgäste in öffentlichen Verkehrsmitteln beim Ein- und Aussteigen dient, ist zulässgi, sofern keine nicht Aufzeichnung, Weiterleitung und Auswertung dieser Daten erfolgt. Überwachung schränkt die Freiheit ein Die Video-Überwachung in Berlin schränkt die persönliche Freiheit der Berliner und ihrer Gäste ein, das Gefühl der ständigen Beobachtung vermittelt kein Gefühl der Sicherheit, sondern der Angst durch eigenes Verhalten Repressalien ausgesetzt zu sein. Die ständige Kontrolle beschränkt darüber hinaus das Vertrauensverhältnis zwischen Bürger und Polizei. Die Wahrnahme der Bürgerrechte, ob Versammlungsrecht oder Meinungsfreiheit, wird durch die Überwachung des öffentlichen Raumes erschwert, die Gesellschaft wird in den privaten, unbeobachteten Raum zurückgedrängt. Die Piraten Berlin nehmen diese Einschränkungen und Beschränkungen zur Teilnahme am öffentlichen und kulturellen Leben nicht hin, sondern setzen sich für die Abschaffung der Video-Überwachung im öffentlichen Raum ein. Überwachung schafft keine Sicherheit Videoüberwachung schafft keine Sicherheit, durch Überwachung werden keine Vergehen oder Verbrechen verhindert, sondern lediglich aufgezeichnet. Die Videoüberwachung ist keine Präventionsmaßnahme, um Bereiche sicher zu gestalten. Die PIRATEN Berlin sehen den gezielten, regelmäßigen Einsatz Polizeibeamten in gefährdeten Bereichen als wirkungsvoller an. Ein kurzfristiger Eingriff bei Gefahrensituationen ist durch geschultes Personal möglich und kann zur Deeskalation der Situation beitragen. Ständige Video-Überwachung im öffentlichen Raum führt zu Verdrängung von überwachten in angrenzende, nicht überwachte Bereiche. Die Präsenz der Überwachungskameras vermittelt darüber hinaus das falsche Signal, das professionelle Hilfe in Notsituatioin in kürzester Zeit möglich ist. Erforderliche, nicht professionelle Hilfe unterbleibt. Überwachung schafft Informationen Überwachungsmaßnahmen fallen unter die einschlägigen Datenschutzgesetze, sobald Maßnahmen die Möglichkeit zur Identifizierung von Personen bieten. Die PIRATEN Berlin wollen, dass alle Videoaufzeichnungen, die der Identifizierung von Personen dienen können und ohne konkreten Anlass erfolgt sind, nicht zur Speicherung, Auswertung oder Dokumentation an staatliche Behörden weitergeleitet oder herausgegeben werden sondern gelöscht werden. Durch Kombination mit digitalen Systemen zur Bilderkennung besteht die Möglichkeit, überwachte Personen automatisiert zu identifizieren (z.B. Biometrie). Gegen die Einführung einer solchen Praxis sprechen wir uns aus. Private Videoaufnahmen im öffentlichen Raum unterliegen der privaten Nutzung und können publiziert werden. Die PIRATEN Berlin sehen in Speicherfristen nicht als wirksames Mittel an, die Verletzung von Persönlichkeitsrechte zu heilen. Videoüberwachung erfolgt lautlos, weder akustische noch optische Warnungen informieren die Passanten über Aufzeichnungen bzw. Kameras. Eine Kontrolle durch die Passanten selbst ist nicht möglich. Die Überwachung des öffentlichen Raumes in Berlin ist zu beenden, sämtliche infolge der Videoüberwachung vorhandene Datensammlungen unmittelbar zu löschen und private Sicherheitsdienste strenger von der Berliner Polizei hinsichtlich ihrer Überwachungsmethoden und deren Zulässigkeit der Aufzeichnungen zu kontrollieren. Alle Berliner Ermittlungsbehörden verzichten auf das Zugreifen auf Überwachungsmaterial, dass auf eine Bild- oder Ton-Überwachung ohne konkreten, nachvollziehbaren Anlass zurückzuführen ist. AntragsbegründungLiquid Feedbackhttps://lqpp.de/be/initiative/show/1040.html KonkurrenzanträgeNein Datum der letzten Änderung-Heiko Herberg 16:54, 30. Jun. 2011 (CEST) |