BE:Antragskommission/2011-06-26 WP017A - Transparenz - Eine bürgernahe und nachvollziehbare Politik in Berlin

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Antragsnummer

WP017A

Einreichungsdatum

26.06.2011

Antragstitel

Transparenz - Eine bürgernahe und nachvollziehbare Politik in Berlin

Antragsteller

Martin Delius, Monika Belz

Antragstyp

Wahlprogramm

Antragstext

Transparenz für eine bürgernahe und nachvollziehbare Politik

Die PIRATEN Berlin werden eine transparente Politik im Abgeordnetenhaus, in der Senatsverwaltung und in den Bezirksverwaltungen umsetzen, die das Nachvollziehen des Handelns und Wirkens der gewählten Vertreter zulässt. Wir sehen das Informationsfreiheitsgesetz als Grundlage für den Beginn der Transparenz in Politik und Verwaltung an, obwohl uns dessen Bestimmungen nicht ausreichen. Die Regelungen zur Antragsstellung sind aufzuheben, den Zugangsbeschränkungen sind auf ein Mindestmaß zu beschränken, auf jede Gebühr über die Bereitstellung von Informationen ist zu verzichten. Transparenz ist eine demokratische Verpflichtung der Politik und Verwaltung, keine vergütungspflichtige Dienstleistung. Die Informationspflicht liegt beim Land Berlin, dieser Pflicht ist ohne Antragstellung Dritter nachzukommen.

Seitens der bisherigen Landesregierungen wurde die Informationsfreiheit nur zögerlich und im geringem Umfang umgesetzt, sichtbar am intransparenten Verkauf der Berliner Wasserbetriebe, an fehlenden Bestrebungen zur Aufklärung des S-Bahn-Chaos und in fehlender Information und Beteiligung bei der Bebauung von Arealen, wie dem Mauerpark, dem Bereich Media-Spree und dem Glasdreieck. Insgesamt ist wenig Interesse an der notwendigen Transparenz zu erkennen, die dem Berliner das Vertrauen in Senat und Demokratie zurückgeben kann.

Alle zukünftigen Ausschreibungen, Vertragsverhandlungen und Vertragsabschlüsse des Landes Berlin sind transparent zu gestalten. Jeder Schritt, der zur Entscheidung geführt hat, ist nachvollziehbar darzustellen. Um die Transparenz zu stärken, ist jeder vom Land Berlin, den Senats- oder Bezirksverwaltungen abgeschlossener Vertrag erst mit Veröffentlichung als gültig zu erklären. Bereits abgeschlossene Verträge sind so neu zu verhandeln und zu ändern, dass diese offengelegt werden können.

Durch die lückenhafte, oft willkürliche Wiedergabe der Inhalte von Sitzungen, Beratungen und Verhandlungen des Senats in der Onlinepräsenz des Landes Berlin und der Senatsverwaltungen werden die Berliner nur unzureichend informiert. Den freie Zugang online wie auch offline zu den öffentlichen Daten, auf jedes Sitzungsprotokoll, jeder Bericht, jede Publikation, jedes Verhandlungsprotokoll ist Grundvoraussetzung für eine aktive Informationspolitik und die Möglichkeit der Berliner zur Beteiligung. Alle Informationen sind unmittelbar und nachvollziehbar zu veröffentlichen.

Nur durch eine transparente Politik und Verwaltung ist den Berlinern die Möglichkeit gegeben, Rückschlüsse auf das Handeln der Ausschüsse, Verwaltungen und Abgeordneten zu ziehen. Protokolle, die gemäß der Geschäftsordnung erst mit Genehmigung Gültigkeit erlangen, sind zu veröffentlichen und bis zur Bestätigung durch die nachfolgende Versammlung zu kennzeichnen.

Es ist ein einheitlichen, benutzerfreundlichen Online-Portals einzurichten, dass neben den Veröffentlichungen eine lückenlose Dokumentation der politischen und verwaltungstechnischen Vorgänge zulässt. Jede Entscheidung ist unter dem Bewusstsein zu treffen, dass diese Jahrzehnte später von jedem nachvollzogen werden kann. Politik ohne Gedächtnis ist eine Einladung zur Korruption. Berlin hat finanziell stark unter den Affären rund um die Landesbank Berlin gelitten, ohne dass die folgenden Landesregierungen hieraus Konsequenzen für das Handeln politisch Verantwortlicher gezogen haben.

Sitzungen der Senats- und Bezirksverwaltungen, der Ausschüsse und der Abgeordneten sind ebenso wie deren Dokumentation transparent durchzuführen. Nichtöffentliche Sitzungen werden von den PIRATEN Berlin abgelehnt. Sitzungsteile, die zum Schutz der Persönlichkeitsrechte unter dem Ausschluss der Öffentlichkeit durchzuführen sind, bedürfen einer umfassenden Begründung bei Sitzungsbeginn und einer Abstimmung der Versammlungsteilnehmer über den Ausschluss der Öffentlichkeit. . Geschäftsordnungen, die den Ausschluss der Öffentlichkeit generell vorsehen, widersprechen den demokratischen Prinzipien der Kontrolle der Legitimation und dem Informations- und Transparenzgebot. Die PIRATEN Berlin lehnen diese Verfahrensweise konsequent ab.

Alle Sitzungen des Abgeordnetenhauses, der Bezirksverordnetenversammlungen sowie deren Ausschüsse sind live durch technisch geeignete Mittel, die eine umfangreiche Teilnahme zulassen, zu übertragen. Aufzeichnungen unterliegen wie die Protokolle der Informationsfreiheit und sind dementsprechend mit den Protokollen in einem Online-Portal zu veröffentlichen. Soweit offene Abstimmungen erfolgen, ist das Abstimmungsverhalten in der Übertragung zu dokumentieren.

Jeder Abgeordnete ist zum lückenlosen Bericht über sein politisches Wirken und seine Kontakte zu Dritten im Rahmen seiner Abgeordnetentätigkeit verpflichtet. Weiterhin hat jeder Abgeordnete Auskunft über die Art und Höhe der Bezüge neben der Diät zu erteilen, um Verbindungen zu Dritten, insbesondere Unternehmen, Vereinen und Verbänden offenzulegen. Mögliche Verflechtungen und Interessenkonflikte der Abgeordneten durch Nebentätigkeiten müssen ersichtlich sein. Hierzu fordern wir die Abänderung des Abgeordnetengesetzes Transparenz ist keine Anordnung, Transparenz muss gelebt werden.

Antragsbegründung

Liquid Feedback

https://lqpp.de/be/initiative/show/1077.html

Konkurrenzanträge

Nein

Datum der letzten Änderung

-Heiko Herberg 02:04, 30. Jun. 2011 (CEST)