BE:Antragskommission/2010-10-16 025 - Für die Trennung von Staat und Religion (Alternative)

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Antragsnummer

P-AM #025

Ergebnis

abgelehnt

Einreichungsdatum

2010-10-16

Antragstitel

Für die Trennung von Staat und Religion (Alternative)

Antragsteller

Eberhard Zastrau

Antragstyp

Programmantrag

Antragstext

Die Landesmitgliederversammlung des LV Berlin möge für das neue Grundsatzprogramm folgenden Absatz beschließen:

Für die Trennung von Staat und Religion

Freiheit und Vielfalt der kulturellen, religiösen und weltanschaulichen Einstellungen kennzeichnen die modernen Gesellschaften. Diese Freiheiten zu garantieren, ist Verpflichtung für das Staatswesen. Dabei verstehen wir unter Religionsfreiheit nicht nur die Freiheit zur Ausübung einer Religion, sondern auch die Freiheit von religiöser Bevormundung. Wir erkennen und achten die Bedeutung, die individuell gelebte Religiosität für den einzelnen Menschen erlangen kann.

Trotz der von Verfassungs wegen garantierten Religionsfreiheit ist das Staatswesen der Bundesrepublik nicht frei von religiöser (und weltlicher) Privilegierung der traditionellen christlichen Kirchen. Hier gibt es eine Idealkonkurrenz, die durch Immigration und religiöse Differenzierung in der Gesellschaft zu größeren Verwerfungen führen kann.

Die weltanschauliche Neutralität des Staates herzustellen, ist daher eine für die gedeihliche Entwicklung des Gemeinwesens notwendige Voraussetzung. Ein säkularer Staat erfordert die strikte Trennung von religiösen und staatlichen Belangen; finanzielle und strukturelle Privilegien einzelner Glaubensgemeinschaften, etwa im Rahmen finanzieller Alimentierung, bei der Übertragung von Aufgaben in staatlichen Institutionen und beim Betrieb von sozialen Einrichtungen, sind höchst fragwürdig und daher abzubauen. Im Sinne der Datensparsamkeit ist die Erfassung der Religionszugehörigkeit durch staatliche Stellen aufzuheben, ein staatlicher Einzug von Kirchenbeiträgen kann nicht gerechtfertigt werden.

Antragsbegründung

Warum ist das ein piratiges Thema?

  • Es geht um die Freiheit - um einen durchaus zentralen Aspekt von Freiheit! Damit ist nicht nur die Freiheit zur Religionsausübung gemeint, sondern auch die Freiheit von religiöser Bevormundung.
  • Und es geht um die Gleichheit - um die Gleichheit der gesellschaftlichen Entfaltungsmöglichkeiten verschiedener religiöser und weltanschaulicher Auffassungen, die nicht von Staats wegen diskriminiert oder bevorzugt werden dürfen.
  • Und es geht um die Brüderlichkeit - denn ganz oft erwächst die Verpflichtung zu solidarischem Verhalten der Individuen in einer Gesellschaft aus einem individuell-religiösen Selbstverständnis.

Das Spannungsfeld zwischen Staat und Religion

Das Spannungsfeld ergibt sich im Bereich der staatlichen Beitragseinziehung für Glaubensgemeinschaften (Kirchensteuer) über konfessionsgebundenen Schulpflicht-Unterricht, konfessionsgebundene Schulen oder die Militärseelsorge bis zu den Relikten aus der Auflösung kirchlicher Latifundien (Subsidiaritätsprinzip): Aufgrund der vereinbarten Subsidiarität tritt der Staat als Anbieter gesellschaftlicher Dienstleistungen (von der Kinderbetreuung über die Krankenversorgung bis zur Sterbebegleitung) hinter die Angebote religiös bzw. weltanschaulich fundierter Träger (nur teilweise auch laizistischer Träger - Rotes Kreuz) zurück.

In diesem Spannungsfeld entstehen Formen religiöser Bevormundung, wenn etwa aufgrund regionaler politischer Priorisierung religions- und konfessionsfreie Angebote gar nicht unterbreitet werden. Das kann auch Ausdruck gezielter politischer Diskriminierung sein - zum Beispiel im Bereich der Schwangerschaftskonfliktberatung.

Verwiesen sei noch auf die für den BPT2010.1 eingereichten Anträge zum Themengebiet (dort mit den Antragsnummern TE038, TE040, TE041, Z015, Z028 und Z029) und den Themenfächer zum Verhältnis von Staat und Religion Benutzer:Etz/Themen_Staat_und_Religion.

https://lqfb.piratenpartei.de/pp/initiative/show/1059.html (Bundesliquid)

Liquid Feedback

keine Initiative im Berliner LiquidFeedback

Konkurrenzanträge

Hinweise zum Programmantrag

Antrag für das Grundsatzprogramm

Text steht nicht in Konkurrenz zu bisherigen Programmbestandteilen

Einordnung kann jetzt noch nicht festgelegt werden.

Datum der letzten Änderung

2010-10-24