Aufstandderjugend
Die Juristen Prof. Dr. Heußner und Prof. Dr. Pautsch halten das in Deutschland geltende Mindestwahlalter von 18 Jahren zur Europawahl für verfassungswidrig. In Österreich dürfen bereits 16-Jährige wählen. Je mehr Jugendliche sich wehren, desto größer wird der Druck auf die Verweigerer einer Absenkung des Wahlalters in Union und FDP!
Unter dem Motto „#aufstandderjugend“ ruft die Piratenpartei Unter-18-Jährige auf wie folgt gegen den Wahlrechtsausschluss vorzugehen:
- Zwischen dem 6. und 10. Mai galt es Einspruch gegen das unvollständige Wählerverzeichnis einzulegen. Informationen und ein Musterschreiben findet sich unten
- Gegen die Zurückweisung des Einspruchs war binnen zwei Tagen Einspruch einzulegen
- Bis zwei Monate nach der Europawahl musst du Einspruch beim Bundestag gegen die Wahl einlegen (Muster unten)
- Gegen die Zurückweisung deines Einspruchs musst du dann Beschwerde zum Bundesverfassungsgericht einlegen (Muster kommt)
Vergiss nicht, deine Teilnahme z.B. über die sozialen Medien unter „#aufstandderjugend“ bekanntzugeben. Wir wollen Druck machen!
Muster für einen Wahleinspruch
Diese Muster sind für dich geeignet, wenn Du am 26.5.2019 (Wahltag der Europawahl) 16 oder 17 Jahre alt warst.
Mit dem nachfolgenden Mustereinspruch kannst Du Dich gegen den Ausschluss von der Teilnahme an den Europawahlen 2019 wenden, indem Du Einspruch gegen die Gültigkeit dieser Wahlen beim Deutschen Bundestag erhebst. Der Wahlprüfungsausschuss ist verpflichtet, Deinen Einspruch zu prüfen, und der Bundestag muss eine Entscheidung hierüber treffen. Wird Dein Einspruch verworfen oder zurückgewiesen, kannst Du im Anschluss beim Bundesverfassungsgericht Wahlprüfungsbeschwerde erheben.
Diesen Brief (den Einspruch) musst Du bis zum 26. Juli 2019 um 24.00 Uhr an den Wahlprüfungsausschuss des Deutschen Bundestags schicken. Es ist auch möglich, den handschriftlich unterzeichneten Einspruch per Telefax (030 227-36097) einzulegen. Eine einfache E-Mail reicht nicht. Angegeben werden sollte eine zustellfähige Anschrift.
Dieses und alle weiteren Schreiben müssen von Dir und Deinen Erziehungsberechtigten unterschrieben werden (in der Regel Deine Eltern; es müssen beide unterschreiben).
Schließlich möchten wir Dich bitten, eine Vertrauensperson von Mehr Demokratie e.V. über das Verfahren vor dem Deutschen Bundestag auf dem Laufenden zu halten, d.h. insbesondere über die abschließende Entscheidung des Bundestages zu informieren. Nur so ist gewährleistet, dass wir Dich auch bei einer etwaigen Wahlprüfungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht unterstützen und begleiten können. Bitte schicke eine Kopie des Einspruchs und später die Antwort des Bundestages per E-Mail an: Nicola Quarz: nicola.quarz@mehr-demokratie.de Danke, das hilft Dir und uns sehr bei unserem Vorhaben.
Muster-Einspruch für 17-Jährige
Muster-Einspruch für 16-Jährige
Fragen?
Bei Fragen wende dich gerne an uns.