Archiv:Antragsfabrik Bayern/GO: Konkurrierende Satzungsänderungsanträge
Dies ist ein eingereichter (sonstiger) Antrag für den Landesverband Bayern von Boris Turovskiy. Bitte diskutiere den Antrag und bekunde Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Der Antragstext darf nicht mehr verändert werden! Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der Antragsfabrik Bayern. |
Inhaltsverzeichnis
Antrag
- Sonstiger Antrag Nr.
- Z-03
- Beantragt von
- Boris Turovskiy
- Titel
- GO-Vorschlag zu konkurrierenden Satzungsänderungsanträgen
- Antrag
Folgender Text sollte der Geschäftsordnung des Parteitags angehören:
Liegen dem Landesparteitag zwei oder mehr konkurrierende Satzungsänderungsanträge vor, wird auf Stimmzetteln in einem Wahlgang abgestimmt. Jeder stimmberechtigte Teilnehmer kann beliebig viele Stimmen abgeben, jedoch maximal eine pro Antrag. Erhält keiner der Anträge Stimmen in Höhe von mindestens 2/3 der Anzahl der abgegebenen gültigen Stimmzettel, wird die Satzung ohne Änderungen beibehalten. Ansonsten wird derjenige Antrag angenommen, welcher die meisten Stimmen erhalten hat. Haben mehrere Anträge die gleiche Stimmzahl, welche über 2/3 der Anzahl der abgegebenen gültigen Stimmzettel liegt, wird eine Stichwahl mit Handzeichen durchgeführt. Dabei wird der Antrag angenommen, welcher die einfache Mehrheit der Stimmen erhält.
Anträge, die als zueinander konkurrierend anzusehen sind, werden von der Satzungskommission bestimmt. Der Landesparteitag kann mit einfacher Mehrheit die Entscheidung der Satzungskommission in Bezug auf diese Zuteilung revidieren.
- Begründung
Wir haben keinen wirksamen und gleichzeitig wahltechnisch korrekten Weg, über mehrere alternative Satzungsänderungsanträge abzustimmen und sind praktisch darauf angewiesen, dass aufgrund von Meinungsbildern oder Diskussionen alle Anträge außer einem zurückgezogen werden. Geschieht das nicht, muss über mehrere Anträge abgestimmt werden, wobei weder klare Vergleiche zwischen den von den einzelnen Alternativen erzielten Ergebnissen (wegen evtl. unterschiedlichen Quorums) möglich sind noch eine Unabhängigkeit des Endergebnisses von der Reihenfolge der Abstimmungen vorliegt. Der letzte Landesparteitag hat gezeigt, dass dieses Problem durchaus kein Hirngespinst darstellt, und auf dem nächsten LPT wird es voraussichtlich auch eine ganze Reihe von zueinander in Konkurrenz stehenden SÄAs geben. Ich verweise zusätzlich auf die diesbezügliche Diskussion vor dem LPT'09.
Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen
- Magnum
- Marco (mmd42)
- Johannes W.
- Dirk T. Polly
- Stefan Körner
- Marc
- Thomas-BY
- Nerdicist
- Ninan
- Holger Klatt
- Burnus
- Michi solang keine bessere Alternative
- Haide F.S. (obwohl ich Markus Meinung teile bzgl. der letzten zwei Sätze)
- icho40 23:53, 3. Apr. 2010 (CEST)
- ...
Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
- Benjamin Stöcker
- Trias
- Thomas F
- Gerhard
- Anthem siehe Anm.
- Andreas Hölzl
- CEdge
- Johannes Müller (sehe es wie Benjamin Stöcker)
- Hippy
- Lars Zillger
- Franz Rauchfuss
- Aleks A
- ...
Piraten, die sich vrstl. enthalten
- ?
- ?
- ...
Diskussion
Bitte hier das für und wider eintragen.
- Auf Stimmzetteln bei Anträgen? Da zählen wir ja wieder ewig aus! Benjamin Stöcker
- Einerseits ist es sozusagen der Preis für ein sauberes und korrektes Satzungsänderungsverfahren; andererseits dauert die Auszählung bei Handzeichen auch etwas, insbesondere bei z.B. drei Alternativen, von der bei jeder die genaue Stimmenzahl gezählt werden muss (da SÄA). Zudem wird es ja durch diesen Antrag nicht verboten, dass nach wie vor ein Meinungsbild eingeholt und aussichtslose SÄAs vom Antragsteller zurückgezogen werden - bloß wenn das nicht der Fall ist, haben wir ein Problem. -TurBor
- Um Meinungsbilder geht es nicht, sondern ums Auszählen. Und das geht um einiges schneller bei Handabstimmung als Zettelwahl. Ich werde hier auf jedenfall solange dagegen stimmen, solange du eine Zettelwahl vorschreibst Benjamin Stöcker
- Wenn ein Meinungsbild zeigt, dass es nur einen aussichtsreichen Antrag gibt, ist es nach wie vor möglich (und vernünftig), dass die entsprechenden Antragsteller die Anträge zurückziehen, sodass es zur beschriebenen Zettelwahl gar nicht kommt. Gibt es allerdings z.B. zwei Anträge, die Chancen haben, ist eine Zettelwahl die einzige Möglichkeit, welche eine Unabhängigkeit der Satzung von der (willkürlichen oder durch die Satzungskommission festgelegten) Reihenfolge der Anträge gewährleistet. -TurBor
- Die Reinfolge wird nur durch ein Gremium gestgelegt: Dem Parteitag! Und grade dieses System ermöglicht doch ohne Problem Wahl per Handzeichen, man hebt die Hand dann einfach 2 mal. Warum muss das umbedingt per Zettel passieren? Und warum muss ich zweimal sagen, dass es nicht um Meinungsbilder sondern die Abstimmung geht? Wenn du Zettelabstimmung einführen willst, dann hoffe ich doch, dass du dich dann auch als Wahlleiter zur verfügung stellst. ;) Benjamin Stöcker
- Wäre es nicht möglich, per Handzeichen abstimmen zu lassen und Zettelwahl nur auf Antrag durchzuführen? -- Stefan Körner 14:49, 11. Jan. 2010 (CET)
- Wenn ein Meinungsbild zeigt, dass es nur einen aussichtsreichen Antrag gibt, ist es nach wie vor möglich (und vernünftig), dass die entsprechenden Antragsteller die Anträge zurückziehen, sodass es zur beschriebenen Zettelwahl gar nicht kommt. Gibt es allerdings z.B. zwei Anträge, die Chancen haben, ist eine Zettelwahl die einzige Möglichkeit, welche eine Unabhängigkeit der Satzung von der (willkürlichen oder durch die Satzungskommission festgelegten) Reihenfolge der Anträge gewährleistet. -TurBor
- Um Meinungsbilder geht es nicht, sondern ums Auszählen. Und das geht um einiges schneller bei Handabstimmung als Zettelwahl. Ich werde hier auf jedenfall solange dagegen stimmen, solange du eine Zettelwahl vorschreibst Benjamin Stöcker
- Einerseits ist es sozusagen der Preis für ein sauberes und korrektes Satzungsänderungsverfahren; andererseits dauert die Auszählung bei Handzeichen auch etwas, insbesondere bei z.B. drei Alternativen, von der bei jeder die genaue Stimmenzahl gezählt werden muss (da SÄA). Zudem wird es ja durch diesen Antrag nicht verboten, dass nach wie vor ein Meinungsbild eingeholt und aussichtslose SÄAs vom Antragsteller zurückgezogen werden - bloß wenn das nicht der Fall ist, haben wir ein Problem. -TurBor
- Sorry, jetzt komplett dagegen: Wenn drei Anträge da sind, kann ich mich nach der Beschreibung bei keinem Enthalten. Enthaltung = Dagegen. Das ist bei den benötigten 2/3 Mehrheiten kontraproduktiv. Benjamin Stöcker
- Da würden an die Diskussion anknüpfen, ob wir _relative_ oder _absolute_ 2/3-Mehrheiten wollen, wobei beides pro- und contras hat (das Hauptargument für die absolute Schwelle, die auch von diesem Antrag übernommen wird, ist der Schutz der Satzung). Hinzu kommt allerdings, dass es immernoch die Enthaltungsmöglichkeit "nicht abstimmen" gibt, mit welcher du deinen Unwillen, sich in der Frage festzulegen, kundgeben kannst; da es sich um konkurrierende (also weitgehend auf die selben Punkte zutreffende) SÄAs handelt, kann ich keinen Grund sehen, an der Möglichkeit einer "Einzelenthaltung" festzuhalten (wie ist da die Interpretation?) -TurBor
- Ach, das heißt ich darf mich dann nicht Enthalten, z.B. beim Delegiertensystem? Ich muss für ein System oder dagegen sein? Ich denke das verstößt gegen dieses Urteil: http://wiki.piratenpartei.de/Kommentar_zu_einem_Urteil_zur_Stimmenthaltung, ebenfalls spricht das PartG von einfacher Mehrheit per default http://www.gesetze-im-internet.de/partg/__15.html, genaus ist das im Vereinsrecht geregelt, vergleiche "Der eingetragene Verein" 1 Teil, Punkt 208ff.
- Wenn du das so haben willst, sollte das imho in die Satzung. Und damit bist du schon einmal gescheitert. Ich möchte micht bei Abstimmungen, auch bei kornkurierenden Abstimmungen, bei einzelnen Enthalten können, und bin der Meinung ich habe nach der Satzung ein Recht darauf Benjamin Stöcker
- Mit Einzelenthaltungen haben wir wieder das Problem der mangelnden Vergleichbarkeit (was hat jetzt gewonnen: der Antrag mit 100ja/30nein/30enthalten oder der mit 90ja/25nein/45enthalten?). Außerdem wirst du als Erster von unmöglich komplizierter Auszählung sprechen, wenn jemand einen Wahlzettel mit 3 Optionen für jeden Antrag vorschlägt. Und eine Grundsätzliche Möglichkeit der Enthaltung hast du, indem du gar keinen Wahlzettel abgibst. -TurBor
- Enthaltung ist eine Stimme für die Mehrheit... --Trias 12:13, 14. Jan. 2010 (CET)
- Meinst du dass man die ja- und enthaltene Stimmen zusammenzählen sollte? Aber das wäre ja genau das vorgeschlagene System, bei dem keine Enthaltungen möglich sind, bloß mit anderem Zeichen (da ist jede Stimme, die keine ja-Stimme ist, automatisch eine nein-Stimme). -TurBor
- Wer sagt, dass die Mehrheit mit ja stimmen wird? ;). EIne Enthaltung ist unterschiedlich zu Ja- und Nein-Stimmen. Du könntest dein vorgeschlagenes System aber dahingend modifizieren, dass aktive Enthaltung möglich ist...und somit dieser Kritikpunkt ausgeschlatet ist. Ich würde es aber auch dann nicht als sinnvoll erachten. --Trias 16:52, 16. Jan. 2010 (CET)
- Meinst du dass man die ja- und enthaltene Stimmen zusammenzählen sollte? Aber das wäre ja genau das vorgeschlagene System, bei dem keine Enthaltungen möglich sind, bloß mit anderem Zeichen (da ist jede Stimme, die keine ja-Stimme ist, automatisch eine nein-Stimme). -TurBor
- Um es festzuhalten, sollte zu so einem Wahlverfahren kommen bei dem Delegiertensystemem z.B. habe ich keine Möglichkeit mich bei Alexes Vorschlag zu enthalten wenn ich für meinen Stimmen möchte... Benjamin Stöcker
- Dann hast du zu dem Themengebiet "Delegiertensystem" ja eine Meinung. Insofern würde die Möglichkeit einer Einzelenthaltung eigentlich die Idee einer Enthaltung verfälschen, die ja nicht darin besteht, eine "neutrale" Stimme abzugeben, sondern (siehe dazu auch die von dir geposteten Links) stellvertretend für keine Stimmenabgabe zu der Fragestellung ist. -TurBor
- Enthaltung ist eine Stimme für die Mehrheit... --Trias 12:13, 14. Jan. 2010 (CET)
- Mit Einzelenthaltungen haben wir wieder das Problem der mangelnden Vergleichbarkeit (was hat jetzt gewonnen: der Antrag mit 100ja/30nein/30enthalten oder der mit 90ja/25nein/45enthalten?). Außerdem wirst du als Erster von unmöglich komplizierter Auszählung sprechen, wenn jemand einen Wahlzettel mit 3 Optionen für jeden Antrag vorschlägt. Und eine Grundsätzliche Möglichkeit der Enthaltung hast du, indem du gar keinen Wahlzettel abgibst. -TurBor
- Da würden an die Diskussion anknüpfen, ob wir _relative_ oder _absolute_ 2/3-Mehrheiten wollen, wobei beides pro- und contras hat (das Hauptargument für die absolute Schwelle, die auch von diesem Antrag übernommen wird, ist der Schutz der Satzung). Hinzu kommt allerdings, dass es immernoch die Enthaltungsmöglichkeit "nicht abstimmen" gibt, mit welcher du deinen Unwillen, sich in der Frage festzulegen, kundgeben kannst; da es sich um konkurrierende (also weitgehend auf die selben Punkte zutreffende) SÄAs handelt, kann ich keinen Grund sehen, an der Möglichkeit einer "Einzelenthaltung" festzuhalten (wie ist da die Interpretation?) -TurBor
- Prinzipiell bin ich dafür, auch wenn ich den Text für etwas unnötig lang und unnötig schwer parsbar halte. Aber die letzten beiden Sätze disqualifizieren leider alles, denn wie schon an anderer Stelle ausgesprochen: Es hat einen guten Grund warum die Antragskommission keine Entscheidungsbefugnis hat. Ich werde keinem Antrag zustimmen, der die Antragskommission (oder eine Satzungskommission) in dieser oder ähnlicher Form normiert bzw. nicht ausschließt. Wenn du also von einer SK sprichst ohne zu definieren wie sie aussieht heißt das für mich: Ablehnung. Was spricht dagegen die Entscheidung über die Konkurrenzabstimmung dem LPT selbst zu lassen? Also ein ganz normaler GO-Antrag wie z.B. Antrag auf gemeinsame Abstimmung auch? Anthem
- Der letzte Satz ("Der Landesparteitag kann mit einfacher Mehrheit die Entscheidung der Satzungskommission in Bezug auf diese Zuteilung revidieren.") realtiviert ja wieder die Macht, welche der Antrags-/Satzungskommission dadurch gegeben wird. -TurBor
- Da ich hier dagegen gestimmt und auch einen Konkurrenzantrag eingereicht habe, möchte ich mich äußern. Ich sehe insbesondere das Problem, dass Anträge, die *eigentlich* die laut Satzung nötige 2/3-Mehrheit haben/nicht haben abgelehnt bzw. angenommen werden, weil Leute mit "Nein" stimmen, Gesamtenthaltung machen bzw. mit "Ja" stimmen, weil sie sich nicht bei einzelnen Anträgen enthalten können. Und konkurrierende Anträge beziehen sich zwar thematisch meist auf die gleichen Punkte, können aber sehr unterschiedliche Lösungen anbieten. CEdge