Archiv:2012/AG Kriegswaffenrecht

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HINWEIS: Die AG Kriegswaffenrecht ist eine Arbeitsgruppe der PIRATENPARTEI DEUTSCHLAND. Alle nicht speziell gekennzeichneten Aussagen und Meinungen sind bisher weder offizielle Aussagen der Partei noch von den Mitgliedern insgesamt oder von den AG Mitarbeitern und Sponsoren legitimisiert.


AKTUELLES
  • Piratiges Flak-Vierlingschießen 14.7.2012
  • Nächster Mumble-Termin: OFFEN - Channel Bund-Arbeitsgemeinschaften- Politische AGs - AG Kriegswaffenrecht
  • Die AG Kriegswaffenrecht grüßt seriöslich die Leser von Zeit Online!

Themen:

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Womit beschäftigt sich die AG?

(am 31.4.2012 im Mumble abgestimmt)

Die AG Kriegswaffenrecht beschäftigt sich mit politischen Themen um den Erwerb, Besitz und Benutzung von Kriegswaffen im Sinne des Artikel 26 Absatz 2 Grundgesetz durch Privatpersonen und Unternehmen.

Das Thema ist stark durch emotionale Standpunkte charakterisiert und wird zu wenig rational behandelt. In Kombination mit einer selten sachlichen Berichterstattung durch die Medien hat dies in den letzten Jahrzehnten zu einer Entwicklung bei der Gesetzgebung geführt, die zu nicht hinnehmbaren Einschränkungen der Persönlichkeitsrechte von potentiellen Kriegswaffenbesitzern geführt hat.

Wir wollen die Diskussion auf eine rationale Ebene bringen und Gesetze auf der Basis einer realistischen Abwägung abwägen. Einerseits die Sicherheitsinteressen und Gefährdungspotenziale. Andererseits die unbedingte Freiheit Kriegswaffen herzustellen, zu besitzen, zu verbreiten und natürlich auch (in sehr engem Rahmen, also bspw. nur zur Jagd, zum Schaukampf, zur Selbstverteidigung oder zum allgemeinen Vergnügen) zu benutzen.

Wofür steht die AG?

(Standpunkte am 31.4.2012 im Mumble abgestimmt)

Wir setzen uns für eine Änderung (und ultimativ: Aufhebung) des Kriegswaffenkontrollgesetzes ein, was die notwendige Sicherheit des Staates gewährleisten soll, aber nicht unnötig die Freiheit oder Grundrechte der Bürger beschneidet und das Wirtschaftswachstum Deutschlands hemmt.

Wir treten "nicht" für eine bewaffnete Bevölkerung ein. Schusswaffen gehören in die Hände von sachkundigen und zuverlässigen Bürgern und Unternehmen zur Ausübung von Sport, Jagd, Sammlung oder anderen, berechtigten Interessen, die barrierefrei per Kreuz auf einem Formblatt bekundet werden können.

Waffen gehören nicht notwendigerweise in die Öffentlichkeit. Das Führen von Schusswaffen soll grundsätzlich den öffentlichen und privaten Sicherheitsbehörden und wenigen besonders gefährdeten Personen vorbehalten bleiben. Aber wie so oft müssen Grundrechte auch abgewogen werden: Die Gesamtbevölkerung wird durch das offene Führen von Kriegswaffen kaum beeinträchtigt. Es gehört aber zu den Grundrechten und letztlich zu der Freiheit eines jeden Bürgers seinen Flak-Vierling an den X5 zu hängen um zu einem Picknick aufs Land zu fahren. Extrem-Tontauben-Vaporisierung ist ein harmloser Sport, der in der öffentlichen Debatte zu Unrecht einseitig dargestellt wird. Es ist ausserdem jederzeit möglich dass ein Staatsstreich stattfindet oder Deutschland von fremden Mächten angegriffen wird, und das Grundgesetz weist uns in Artikel 20 Absatz 4 sogar an jederzeit darauf vorbereitet zu sein.

Selbstverteidigung

Durch das vermehrte Auftauchen von gefährlichen Tieren, wie zum Beispiel Problembären und neuerdings auch Wölfen in den Wäldern Deutschlands ist eine Jagd ohne Automatikbewaffnung wie ein Angelausflug ohne Dynamit. Aber auch die einheimische Fauna bietet Gefahren: Bei einem Waldspaziergang können schon heute unschuldige Kinder in die rasiermesserscharfen Spitzen von Igeln fallen! Die AG Kriegswaffenrecht würde daher niemals einen Ausflug ohne Sturmgewehr wagen.

Jagd

Kriegswaffen stehen auch für eine deutlich humanere Jagd: Statt armen Hoppelhäschen ins Auge zu schießen, muss man lediglich warten bis sie in eine der ausgelegten Tretminen hüpfen. Das Tier spürt keinen Schmerz, und der Jäger kann die Zeit am Kaminfeuer vor dem Fernseher verbringen, statt im nasskalten Wetter.

Innere Sicherheit

Vergleiche zwischen Rechtsstaaten mit verschiedenen Waffengesetzen zeigen, dass Gewaltverbrechen keinen ersichtlichen Zusammenhang mit dem legalen Waffenbesitz in der Bevölkerung haben. Daher sehen wir keinen Vorteil darin die Zahl der legalen Waffen bei der Bevölkerung gezielt zu erhöhen oder zu senken. Hierzu gehören selbstverständlich auch Kriegswaffen, da die in Art. 26 Absatz 2 Grundgesetz vorgesehene Trennung kaum realistisch durchführbar ist. Jede Waffe kann auch im Krieg benutzt werden. Aber kein billig und gerecht denkender Deutscher käme auf die Idee den Besitz von hochqualitativen WMF-Küchenmessern zu verbieten.

Legalwaffenbesitzer liegen in der Verbrechensrate erheblich unter dem Durchschnitt der Bevölkerung. Der offensichtliche Widerspruch zwischen dem letzten Satz, und dem ersten Satz des letzen Absatzes ist uns zwar bekannt, aber egal. Durch simple lineare Interpolation sollte spätestens jetzt jedem klar sein, dass die Legalisierung von Kriegswaffenbesitz die Verbrechensrate weiter senken wird. Entsprechend darf der Kriegswaffenbesitz nicht vorauseilend als potenziell gefährlich eingestuft werden.

Wirtschaftsaspekte

Durch das unnötige Verbot von privaten Kriegswaffenbesitz werden bodenständige Deutsche Firmen finanziell ausgeblutet. Aber auch dem Staat entgehen Milliarden an Steuereinnahmen. Mit einer Aufhebung des Verbots könnten über Nacht hunderttausende Arbeitsplätze geschaffen werden, und der Wohlstand Deutschlands (und die Rente) gesichert werden.

Waffenregister

Wir sind gegen das im Aufbau befindliche zentrale Waffenregister, in dem die Namen von staatlich überprüften Bürgern neben Kriminellen mit persönlichen Waffenverboten stehen. Dies stellt eine unnötige Datensammelung ohne jeglichen Präventionscharakter dar und ist diskriminierend. Datenschutz ist uns wichtig, und es geht am Ende auch niemanden etwas an, wieviele harmlose Panzerfäuste und Handgranaten in der privaten Garage gesammelt werden.

Zentrale Lagerung

Wir sind gegen zentrale Lagerung von privaten Kriegswaffen und Munition. Dies beugt keinem Missbrauch vor, sondern fördert nur die Begehrlichkeiten durch neidische Kriminelle. Ausserdem würde so die gesetzliche Pflicht zum Widerstand nach Artikel 20 Absatz 4 Grundgesetz konterkariert. Aber auch die Verteidigung des eigenen Hauses, zum Beispiel durch strategisch platzierte Sprengfallen, wird so gesetzlich unnötig erschwert.

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Hier sind Themen gelistet, die sich direkt oder indirekt mit Waffen und allen verwandten Fachbereichen befassen. Die Mitglieder der AG Kriegswaffenrecht tragen nach eigenem Ermessen dazu bei, daß die Inhalte sachlich fundiert, mit nachprüfbaren Fakten und verlässlichen Quellenangaben ausgestattet sind.

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