Archiv:2010/Antragsfabrik/Ideenansatz Unabhängige Kontrollinstanz als Vermittler zwischen Providern und Justizbehörden - Fortentwicklung des Konzeptes Datenschutzbeauftragter

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Programmantrag (im Entwurfsstadium) für den Bundesverband von Nr 75:in spe.

Bitte hilf mit diesen Antrag zu verbessern und zu erweitern. Bitte bekunde auch Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der Antragsfabrik.

Änderungsantrag Nr.
(offen)
Beantragt von
Nr 75:in spe
Programm

Wahlprogramm/Parteiprogramm

Schlagworte Pro
Schlagworte Contra
Beantragte Änderungen

(entfällt)

Begründung

Ideenansatz: Unabhängige Kontrollinstanz als Vermittler zwischen Providern und Justizbehörden - Fortentwicklung des Konzeptes Datenschutzbeauftragter zu einer Institution die den drei Gewalten angenähert ist und neben sie tritt (Konsequenz aus dem BVerfG-Urteil zur Vorratsdatenspeicherung)

Bei der Abfrage von Vorratsdaten und sonstigen Daten, die als persönliche Daten anzusehen sind, soll die Notwendigkeit von deren Weitergabe nicht nur durch den Richter, sondern auch durch eine selbständige Kontrollinstanz geprüft werden.

Das BVerfG hat die Vorratsdatenspeicherung im Grunde für zulässig angesehen und die Nutzung dieser Daten dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit unterstellt. Das BVerfG hat dem Gesetzgeber einen Gesetzgebungsauftrag erteilt. In der Konsequenz sollten die Piraten zeitnah ein eigenes Konzept vorlegen. Nach dem bisherigen Selbstverständnis der Piraten ist die Aufnahme eines solchen Konzeptes in das Parteiprogramm zwingend. Dazu will der obige Ideenansatz beitragen.

Alle Piraten, die hier Zeit nicht nur für wichtige, sondern auch weniger dringende Fragestellungen gefunden haben, sind aufgefordert, an diesem Ideenansatz mitzuarbeiten, um einen vollständigen Antrag für den BPT fertig zu stellen.






Einreichung unterbleibt

Der Ideenansatz ist zu anspruchsvoll, um ihn in der noch zur Verfügung stehenden Zeit zu einem gehaltvollen Antrag fortzuentwickeln. Daher wird eine Einreichung unterbleiben.

Grundsätzlich bedarf es jedoch der Entwicklung einer eigenen Vision der Piraten, wie die Frage der Grundfreiheiten in der Informationsgesellschaft - insbesondere Wahrung des Rechtes auf informationelle Selbstbestimmung - ausgestaltet werden soll. Hierbei wird zu berücksichtigen sein, dass die Rechtsprechung die Zulässigkeit von Eingriffen selten völlig verneint, sondern regelmäßig von der Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit abhängig macht.

Eine bloße Verneinungshaltung wird zukünftig nicht mehr ausreichend sein. Dort wo Eingriffe seitens der Rechtsprechung für grundsätzlich als zulässig erachtet werden, müssen von den Piraten eigenständig Schutzkonzepte entwickelt und in die Diskussion eingebracht werden.--Nr 75:in spe 14:16, 9. Apr. 2010 (CEST)



Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1.  ?
  2.  ?
  3. ...

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1. Jyw 18:53, 31. Mär. 2010 (CEST) - ins Parteiprogramm gehört m.E. dass wir entschieden gegen die VDS sind. Kompromissvorschläge wie dieser sind in der Tagespolitik vielleicht ok, aber im Parteiprogramm sollten unsere echten Ziele stehen. Dass das BVerfG so entschieden hat heißt ja nicht, dass es überhaupt wieder eine VDS geben muss.
  2. Thorres
  3. Jotun
  4. Nplhse 17:32, 2. Apr. 2010 (CEST)
  5. MrHan
  6. Christian Hufgard 21:49, 3. Apr. 2010 (CEST)
  7. Bmstettin 22:26, 3. Apr. 2010 (CEST)
  8. Korbinian 12:17, 4. Apr. 2010 (CEST) ich dachte wir würden die vorratsdatenspeicherung komplett ablehnen? warum also vorschläge machen wie man die verfassungsfreundlicher umsetzen könnte?
  9. Andena 00:36, 5. Apr. 2010 (CEST)
  10. Eigenfrequenz
  11. Bragi
  12. --Derdaddler 18:44, 8. Apr. 2010 (CEST)

Piraten, die sich vrstl. enthalten

  1.  ?
  2.  ?
  3. ...

Diskussion

"Dass das BVerfG so entschieden hat heißt ja nicht, dass es überhaupt wieder eine VDS geben muss."

Bei den aktuellen Mehrheitsverhältnissen, wird es früher oder später eine VDS geben.

Ausserdem geht es ja auch um Auskunftsersuchen für Abrechnungs- und Bestandsdaten, ebenso Anfragen/Aufschaltungen zur TKÜV. Eine Kontrolle wer und wieviel muss unbedingt unabhängig erfolgen. Besonders da es bei der TKÜV verboten ist, dass der Provider davon Kenntnis hat. --eckes

Im Übrigen würde der Ideenansatz auch ohne VDS funktionieren. Im Moment läuft die Piratenpartei immer etwas hinterher. Es müssen eigene Ideen her, wie die Frage des Datenschutzes im 21. Jahrhundert ausgestaltet werden soll. Es wäre Zeit über eine "vierte Gewalt" (bzw. wenn man die Presse als vierte ansieht, dann eben fünfte Gewalt) nachzudenken.

Beispielsweise hat das BVerfG in der besagten Entscheidung nicht für beanstandenswert gehalten, dass der einfache Auskunftsanspruch hinsichtlich der IP-Adresse nicht unter dem Richtervorbehalt stehen soll.

Müßte man da nicht die Prüfung, ob dieser Auskunftsanspruch begründet ist, einer neutralen Instanz übertragen. Also an jemanden, der nicht auf der Seite des Auskunftsersuchenden, zB. Rechteinhaber, und auch nicht auf der Seite des Providers steht ? --Nr 75:in spe 22:28, 31. Mär. 2010 (CEST)

Du willst eine neue Art von Richter einstellen, weil das BVerfG gesagt hat, es braucht keine Richter? Halte ich für nicht zielführend. --Trias 22:41, 31. Mär. 2010 (CEST)
Es soll sich um eine Instution handeln, die generell allen Zugriffen auf Daten bei Dritten von Behörden und Gerichten vorangestellt wird (und umgekehrt bei Anfragen von Privaten an Behörden, zB Melderegister)- oder eben auch beim Auskunftsanspruch zwischen Privaten. Der Datenschutz soll bei Privaten und Staat ausgegliedert und in einer eigenen Säule zusammengefaßt werden.--Nr 75:in spe 23:01, 31. Mär. 2010 (CEST)
Unabhängiger Dateschutz hört sich gut an. Hab aber noch keine so genaue Vorstellung davon... Weil es muss ja auch so gestaltet sein, dass die "Säule" selbst im Idealfall keinen Zugriff auf die Daten hat, sondern nur den Zugriff kontrolliert. Könnte man vielleicht mit asymmmetrischen Schlüsseln und dezentralen Netzwerken sicherstellen. Das Problem mit den IP-Adressen löst du so aber nicht, weil das BVerfG eben gesagt hat es braucht keine Richter. Auch keine sonstige Institution, keine Stiftung, keine irgendwas. Ist leider so. --Trias 23:08, 31. Mär. 2010 (CEST)
Es soll vor allem so gestaltet sein, dass die Zugriffsberechtigung vor Übermittlung der Daten durch die Vermittlungsinstanz geprüft wird. Das Problem wird durch Gesetz gelöst - wenn die Piraten erstmal an der Macht sind;)
Der Punkt ist, dass es naher Zukunft einen Gesetzesentwurf zu einer "verfassungsgemäßen VDS" geben wird. (Wielange Frau Leuthäuser-Schnarrenberger da auf die Bremse wird [und kann], ist fraglich.) Die Piraten müssen zu diesem Punkt (auch allgemein zu sonstigen Datenzugriffen) zumindest eine eigene Vision haben, wenn es auch zu einem Gesetzesvorschlag nicht reichen wird (Klar, wir sind dagegen aber dies wird naher Zukunft durch die Realität überholt sein.)--Nr 75:in spe 21:24, 1. Apr. 2010 (CEST)

Rücknahme bei nicht Bearbeitung?

Ich hoffe mal, du ziehst den Antrag zurück, wenn sich niemand damit beschäftigt... Bragi

Zum ersten ist der Vorschlag als Ideenansatz bezeichnet; es handelt sich um keinen Antrag.
Zum zweiten ist keiner dieser Einträge in der Antragsfabrik ein Antrag; wenn ich das richtig verstehe, sollen erst am Ende fertige Anträge dabei herauskommen.--Nr 75:in spe 22:29, 31. Mär. 2010 (CEST)
nun, das wird wohl noch entschieden: 2010-04-01_-_Vorstandssitzung/Anträge#Satzungskommission --Trias 22:39, 31. Mär. 2010 (CEST)

Argument 2

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