Antragsportal/Anträge BPT2011.1/X003
<- Zurück zum Antragsportal
Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2011.1. Anträge werden 7 Tage nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt und im Forum in der Kategorie Antragsdiskussion zur Diskussion gestellt. Im Forum sollen Argumente für und gegen den Antrag diskutiert werden.
Wende dich bei Fragen und (als Antragsteller) Änderungswünschen an ein Mitglied der Antragskommission. |
Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
---|---|
Antragsnummer | X003 |
Einreichungsdatum | |
Antragsteller | |
Antragstyp | Sonstiger Antrag |
Antragsgruppe | {{{antragsgruppe}}}„{{{antragsgruppe}}}“ befindet sich nicht in der Liste (Liquid Democracy, Arbeitsgruppen, Parteiinternes, Programmdebatte, GO-Antrag, Allgemeine Werte und Menschenbild, Arbeit und Soziales, ALG-II/Hartz-IV, BGE, Senioren, ...) zulässiger Werte für das Attribut „AntragsgruppeSoA“. |
Zusammenfassung des Antrags | |
Schlagworte | |
Datum der letzten Änderung | 09.04.2011 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
- |
AntragstitelUnterstützung des „Netzwerks Volksentscheid“ AntragstextHiermit beantrage ich sowohl die offizielle Unterstützung der Piratenpartei Deutschland für das bundesweite „Netzwerk Volksentscheid“ (www.netzwerkvolksentscheid.de), als auch einen Bannertausch mit diesem Netzwerk. Antragsbegründung
Das stets wachsende Netzwerk Volksentscheid (www.netzwerkvolksentscheid.de) wurde von einigen jetzigen und ehemaligen Mitgliedern vom Verein Mehr Demokratie e.V. im August 2010 gegründet. Das Ziel von Netzwerk Volksentscheid ist die sofortige Einführung des Volksentscheids auf Bundesebene. Die Vorgehensweise von Netzwerk Volksentscheid basiert auf einer Umfrage, die unter 100 Verfassungsrechtlern im Juni 2010 stattgefunden hat (s. Der reale Weg zu Volksentscheiden auf Bundesebene, Neue Rheinische Zeitung 7.7.2010). Das Netzwerk ist entschlossen ein Ausführungsgesetz für bundesweite Volksabstimmungen gem. Artikel 20.2 Grundgesetz auf den Weg zu bringen und wird in seinen Aktivitäten von mehreren Anwälten, Staatsrechtlern, vielen Organisationen und Netzwerken unterstützt. Das Volk ist der Souverän und somit ist eine Volksabstimmung nicht nur zulässig, sondern steht vollkommen auf Basis des Grundgesetzes. Was fehlt ist lediglich ein Ausführungsgesetz zu Volksentscheiden, das den Ablauf regelt. Die unterschiedlichen Rahmenbedingungen der Bundesländer für die Volksentscheide auf Landesebene zeigen die Möglichkeiten, was aus offizieller Sicht seitens der Politiker für fair gehalten wird. Es sollte aber so sein, dass Regeln für Volksabstimmung gelten, die aus Sicht der Bürger/innen für fair gehaltenen werden. Und diese sollten in einem ersten Schritt selbst zur Abstimmung gestellt werden. Die Bürger/innen müssen selbst entscheiden können, was sie in den jeweiligen Ebenen für fair halten, sprich: welche Regelungen sie sich selbst geben wollen. Letztlich sind sie in der Verantwortung für alle demokratischen Staatsgebilde, in denen sie sich bewegen. Dafür setzt sich das Netzwerk Volksentscheid ein. Es ist auch das Ziel der Piratenpartei Deutschland endlich Volksentscheide auf Bundesebene durchzusetzen. Hier werden die strategischen Entscheidungen gefällt, die das Leben der Bürger auf lange Sicht hin prägen werden. Somit ist auch der Zeitaufwand, den Volksentscheide benötigen auf Bundesebene mehr als nur legitim. Nicht zuletzt aus diesem Grund sollte die Piratenpartei Deutschland die Initiative des Netzwerks Volksentscheid offiziell unterstützen. Diskussion
Konkurrenzanträge |