Antragsportal/Anträge BPT2011.1/SÄA008
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Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2011.1. Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich
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Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | SÄA008 |
Einreichungsdatum | |
Antragsteller | |
Mitantragsteller |
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Antragstyp | Satzungsänderungsantrag |
Antragsgruppe | Satzungsabschnitt C- neuer § |
Zusammenfassung des Antrags | |
Schlagworte | |
Datum der letzten Änderung | 01.05.2011 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
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AntragstitelInitiative: 'Mediation/Schlichtung bei dem Schiedsgerichten' AntragstextDer BPT möge Folgendes beschließen und in der SGO an passender Stelle einfügen: (1) Die Schiedsgerichte der Piratenpartei sind gehalten, jeweils vor Einleitung des eigentlichen Schiedsgerichtsverfahrens eine Einigung durch Schlichtung oder Mediation zu versuchen.
(3) Das Schiedsgericht benennt den Schlichter/Mediator innerhalb von 14 Tagen ab Eingang. Der Versuch zur Schlichtung oder Mediation hat dann zeitnahe zu erfolgen. AntragsbegründungDieser Antrag, bzw. der Beschluss daraus, ist sozusagen 'auf Vorrat'; es ist ein solcher Versuch bereits heute wohl möglich, zumindest ist mir nichts bekannt, das dem entgegenstünde. Der Beschluss würde ein solches Verfahren nur institutionalisieren und grundsätzlich einfordern. Begründung: Ein Schiedsgerichtsverfahren schädigt/verletzt mMn alle Beteiligten, einschließlich des Schiedsgerichtes. Alles, was daher ein solches Verfahren vermeiden hilft, ist einem Verfahren vorzuziehen. Diskussion
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