Antragsportal/Anträge BPT2011.1/SÄA006

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2011.1. Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich

Wende dich bei Fragen und (als Antragsteller) Änderungswünschen an ein Mitglied der Antragskommission.

Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer SÄA006
Einreichungsdatum
Antragsteller

Ron

Mitantragsteller
Antragstyp Satzungsänderungsantrag
Antragsgruppe Satzungsabschnitt A - §9b / §12„Satzungsabschnitt A - §9b / §12“ befindet sich nicht in der Liste (Satzungsabschnitt A - §1, Satzungsabschnitt A - §2, Satzungsabschnitt A - §3, Satzungsabschnitt A - §4, Satzungsabschnitt A - §5, Satzungsabschnitt A - §6, Satzungsabschnitt A - §7, Satzungsabschnitt A - §8, Satzungsabschnitt A - §9, Satzungsabschnitt A - §10, ...) zulässiger Werte für das Attribut „AntragsgruppeSÄA“.
Zusammenfassung des Antrags
Schlagworte
Datum der letzten Änderung 04.05.2011
Status des Antrags

Pictogram voting keep-light-green.svg Geprüft

Abstimmungsergebnis

-

Antragstitel

Beschlussfassung

Antragstext

Der Bundesparteitag möge beschließen den folgenden Absatz mit der nächst höheren freien Absatznummer des §9b im Abschnitt A anzufügen:

Die Entscheidungen des Bundesparteitags werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen beschlossen. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt. Stimmenthaltungen werden als ungültige Stimmen gewertet.

Des weiteren wird beantragt in § 12 Abs. 1 in den Satz 1 nach dem Wort "Mehrheit" folgende Worte einzufügen:

der abgegebenen gültigen Stimmen

Antragsbegründung

Aktuelle Fassung § 12 (1):

(1) Änderungen der Bundessatzung können nur von einem Bundesparteitag mit einer 2/3 Mehrheit beschlossen werden.

Neue Fassung § 12 (1):

(1) Änderungen der Bundessatzung können nur von einem Bundesparteitag mit einer 2/3 Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen beschlossen werden.

Im Prinzip ist keine Änderung nötig, da die Rechtsprechung durch den Bundesgerichtshof dies klar gestellt hat, allerdings gab es vor dem Bundesschiedsgericht eine Klage und der BGH empfiehlt eine Regelung zur Klarstellung in der Satzung

Damit keine Missverständnisse aufkommen:

  • hiermit werden Enthaltungen nicht ungültig, sondern werden bei einer Zählung / Berechnung ebenso wie ungültige Stimmen behandelt und haben keine Auswirkung auf das Ergebnis
  • allgemeine Abstimmungen werden mit mehr als 50% Ja-Stimmen entschieden
  • für die Sonderfälle SÄA und PÄA sind 2/3 nötig

Diskussion

  • Vorangegangene Diskussion zur Antragsentwicklung: {{{diskussionVorher}}}
  • [{{{antragsdiskussion}}} Pro-/Contra-Diskussion zum eingereichten Antrag]


Konkurrenzanträge

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