Antragsportal/Anträge BPT2011.1/PA030

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2011.1. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich

Wende dich bei Fragen und (als Antragsteller) Änderungswünschen an ein Mitglied der Antragskommission.

Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer PA030
Einreichungsdatum
Antragsteller

delphiN, fritzoid

Mitantragsteller
Antragstyp Grundsatzprogramm
Antragsgruppe Staat & Religion„Staat & Religion“ befindet sich nicht in der Liste (Arbeit und Soziales, Außenpolitik, Bildung und Forschung, Demokratie, Europa, Familie und Gesellschaft, Freiheit und Grundrechte, Internet und Netzpolitik, Gesundheit, Innen- und Rechtspolitik, ...) zulässiger Werte für das Attribut „AntragsgruppePÄA“.
Zusammenfassung des Antrags
Schlagworte
Datum der letzten Änderung 27.11.2015
Status des Antrags

Pictogram voting keep-light-green.svg Geprüft

Abstimmungsergebnis

-

Antragstitel

Verhältnis von Staat und Religionen

Antragstext

Es wird beantragt an geeigneter Stelle in das Grundsatzprogramm der Piratenpartei Deutschland einen weiteren Absatz "Verhältnis von Staat und Religionen" mit folgendem Text aufzunehmen:

Die Piratenpartei setzt sich für eine pluralistische und freiheitliche Gesellschaft ein, die durch einen Staat geschützt wird, der die Menschenrechte achtet. Die Religionsfreiheit ist ein wichtiger Teil dieser Menschenrechte und findet ihre Grenzen nur dort, wo sie eben diese Grundrechte verletzt. Dabei verstehen wir unter Religionsfreiheit nicht nur die Freiheit zu einem persönlichen Glauben und zur Ausübung der eigenen Religion, sondern auch die Freiheit vor religiöser Bevormundung.

Daher fordern wir eine klare Trennung von Staat und Religion. Der geforderte laizistische Staat darf keine Religion oder Religionsgemeinschaft bevorzugen und muss religiös neutral auftreten. Auch die Religionszugehörigkeit der Bürger darf für den Staat nicht von Bedeutung sein. Nur durch religiöse Neutralität ist es dem Staat möglich seine Bürger nicht zu bevormunden oder zu diskriminieren.

Antragsbegründung

Der Antrag lehnt sich an das Grundsatzprogram Berlin an bleibt aber deutlich allgemeiner um für ein Grundsatzprogramm besser geeignet zu sein.

Weiterhin wurde versucht sich an folgenden erfolgreichen LQFB-Initiativen zu orientieren:

Diskussion

  • Vorangegangene Diskussion zur Antragsentwicklung: {{{diskussionVorher}}}
  • [{{{antragsdiskussion}}} Pro-/Contra-Diskussion zum eingereichten Antrag]


Konkurrenzanträge

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