Antragsportal/Anträge BPT2011.1/PA011

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2011.1. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich

Wende dich bei Fragen und (als Antragsteller) Änderungswünschen an ein Mitglied der Antragskommission.

Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer PA011
Einreichungsdatum
Antragsteller

Yuri

Mitantragsteller
Antragstyp Wahlprogramm
Antragsgruppe Internet & Medien„Internet & Medien“ befindet sich nicht in der Liste (Arbeit und Soziales, Außenpolitik, Bildung und Forschung, Demokratie, Europa, Familie und Gesellschaft, Freiheit und Grundrechte, Internet und Netzpolitik, Gesundheit, Innen- und Rechtspolitik, ...) zulässiger Werte für das Attribut „AntragsgruppePÄA“.
Zusammenfassung des Antrags
Schlagworte
Datum der letzten Änderung 11.03.2011
Status des Antrags

Pictogram voting keep-light-green.svg Geprüft

Abstimmungsergebnis

-

Antragstitel

Jugendschutz & Medien – Modul 5: Alte Größe von Alterskennzeichnungen

Antragstext

Zudem halten die Piraten die ursprüngliche Größe der FSK/USK-Auszeichnungen (und aller etwaigen anderen Kennzeichnungen) vor der Änderung vom 1. Juni 2009 für ausreichend. Alternativ können die größeren Kennzeichnungen auch auf einer ablösbaren Umverpackung (z.B. einer Plastikfolie) angebracht werden.

Nach Ansicht der Piratenpartei setzt die neue Fassung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags bei einem völlig falschen Sachverhalt an. In dessen Rahmen wurde ein größerer Aufkleber mit der jeweiligen Alterskennzeichnung beschlossen, der auf der Vorderseite der Hülle des Datenträgers anzubringen ist und nicht mehr auf der Rückseite. Die Piraten sind der Meinung, dass der Jugendschutz nie durch eine zu undeutliche Alterskennzeichnung von Medien behindert worden ist – die letztliche Einhaltung von Jugendschutzbestimmungen im Einzelhandel erwies sich dagegen stets als Problem. Effektiv ändert die neue Fassung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags rein gar nichts an dieser Problematik, da die Kennzeichnungen, so dies denn gewollt gewesen ist, auch im Vorfeld gut sichtbar waren und auch jetzt noch ignoriert werden können, wenn kein wirkliches Interesse am Inhalt des Mediums besteht.

Stattdessen schmälern die größeren, nun auf der Vorderseite angebrachten Aufkleber den ästhetischen Wert des Produkts. Filme und Videospiele werden mittlerweile gemeinhin als Kunst- und Kulturgüter anerkannt. Die Verpackung der Datenträger für diese Medien sollte daher als eine Weiterführung des künstlerischen Anspruchs des Urhebers betrachtet werden und auf staatliche Einmischung unter Berufung auf die Kunstfreiheit weitgehend verzichten.

Antragsbegründung

Hierbei handelt es sich um die leicht abgewandelte Version eines Forderungskatalogs, der auf der letzten Bundesmitgliederversammlung der Jungen Piraten beschlossen wurde. Um zu vermeiden, dass jegliche Forderungen abgelehnt werden, weil einem ein einziger Aspekt nicht passt, ist es in Module aufgeteilt.

Diskussion

  • Vorangegangene Diskussion zur Antragsentwicklung: {{{diskussionVorher}}}
  • [{{{antragsdiskussion}}} Pro-/Contra-Diskussion zum eingereichten Antrag]


Konkurrenzanträge