Archiv:2010/Bundesparteitag 2010.1/Antragsfabrik/Zuständigkeit für Ordnungsmaßnahmen

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Pictogram voting wait blue.svg Dies ist ein eingereichter/eingereichtes Satzungsänderungsantrag für den Bundesverband von Beni für AG Satzungsrecht Thüringen.

Bitte diskutiere den Antrag, und bekunde Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Der Antragstext darf nicht mehr verändert werden! Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der Antragsfabrik.

Titel = Zuständigkeit für Ordnungsmaßnahmen
Änderungsantrag Nr.
TE047
Beantragt von
Beni für AG Satzungsrecht Thüringen
Betrifft
Bundessatzung / Abschnitt A: §6 (1-3)
Beantragte Änderungen

Ich beantrage in Abschnitt A: §6 der Bundessatzung die Abschnitte (1-3) neu zu fassen:

Neue Fassung:

§ 6 – Ordnungsmaßnahmen

(1) Gegen ein Mitglied, das gegen die Satzung oder gegen Grundsätze oder gegen die Ordnung der Piratenpartei verstößt können folgende Ordungsmaßnahmen verhängt werden:

  1. Verwarnung
  2. Verweis mit Auflage
  3. Enthebung von einem Parteiamt
  4. Aberkennung der Fähigkeit ein Parteiamt zu bekleiden, bis zu einer Höchstdauer von 2 Jahren

(2) Die in Absatz 1 genannten Ordnungsmaßnahmen werden von einem zuständigen Kreisvorstand, Bezirksvorstand, Landesvorstand oder vom Bundesvorstand beschlossen. Bekleidet das Mitglied ein Amt in einem Organ der Partei, so sind Vorstände unterhalb der Gliederungsebene des Organs nicht zuständig.

(3) Verstößt ein Mitglied vorsätzlich gegen die Satzung oder erheblich gegen die Grundsätze oder die Ordnung der Piratenpartei und fügt ihr damit schweren Schaden zu, kann vom zuständigen Landesvorstand oder vom Bundesvorstand ein Antrag auf Ausschluss aus der Piratenpartei Deutschland gestellt werden. Der Antrag ist an das nach der Schiedsgerichtsordnung zuständige Schiedsgericht zu richten, welches über diesen entscheidet.

Die Berufung an ein Schiedsgericht höherer Stufe ist zu gewährleisten. In dringenden und schwerwiegenden Fällen, die sofortiges Eingreifen erfordern, kann der Vorstand der Partei oder eines Gebietsverbandes ein Mitglied von der Ausübung seiner Rechte bis zur Entscheidung des Schiedsgerichts ausschließen. Der Vorstand muss dem Mitglied den Beschluss der Ordnungsmaßnahme in Schriftform unter Angabe von Gründen mitteilen und ihm auf Verlangen eine Anhörung gewähren.
Begründung

Bisher können Ordnungsmaßnahmen nur vom Bundesvorstand beschlossen werden. Satzungen niederer Gliederungen dürfen nur "ergänzende Regelungen treffen". Ein Parteiausschluss kann bisher nur vom Bundesvorstand beim zuständigen Schiedsgericht beantragt werden. Die Delegation von Ordnungsmaßnahmen ist jedoch bei den aktuellen Mitgliederzahlen notwendig. Zu diesem Antrag gibt es einen Alternativantrag Zuständigkeit für Ordnungsmaßnahmen2 für den Fall, dass der Antrag Antragsfabrik/Gliederungsautonomie angenommen werden sollte.

Aktuelle Fassung

§ 6 - Ordnungsmaßnahmen

(1) Verstößt ein Pirat gegen die Satzung oder gegen Grundsätze oder Ordnung der Piratenpartei Deutschland und fügt ihr damit Schaden zu, so können folgende Ordnungsmaßnahmen verhängt werden: Verwarnung, Verweis, Enthebung von einem Parteiamt, Aberkennung der Fähigkeit ein Parteiamt zu bekleiden, Ausschluss aus der Piratenpartei Deutschland.

(2) Ein Pirat kann nur dann ausgeschlossen werden, wenn er vorsätzlich gegen die Satzung oder erheblich gegen die Grundsätze oder die Ordnung der Piratenpartei Deutschland verstößt und ihr damit schweren Schaden zufügt.

(3) Die in Absatz 1 genannten Ordnungsmaßnahmen bis auf den Ausschluss werden vom Bundesvorstand angeordnet. Die Satzungen niederer Gliederungen können dementsprechende ergänzende Regelungen treffen. Den Antrag auf Ausschluss stellt der Bundesvorstand beim nach der Schiedsgerichtsordnung zuständigen Schiedsgericht, das hierüber entscheidet. Die Berufung an ein Schiedsgericht höherer Stufe ist zu gewährleisten. In dringenden und schwerwiegenden Fällen, die sofortiges Eingreifen erfordern, kann der Vorstand der Partei oder eines Gebietsverbandes ein Mitglied von der Ausübung seiner Rechte bis zur Entscheidung des Schiedsgerichts ausschließen. Der Vorstand muss dem Mitglied den Beschluss der Ordnungsmaßnahme in Schriftform unter Angabe von Gründen mitteilen und ihm auf Verlangen eine Anhörung gewähren.
Achtung Kollisionen


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Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. SteffenO 10:50, 14. Mär. 2010 (CET)
  2. HendrikS 11:27, 14. Mär. 2010 (CET)
  3. Bratwurst 17:09, 14. Mär. 2010 (CET)
  4. Rainer Sonnabend
  5. AlBern 20:23, 15. Mär. 2010 (CET)
  6. Sebastian Pochert 18:54, 21. Mär. 2010 (CET)
  7. Thorongil 15:02, 24. Mär. 2010 (CET)
  8. ValiDOM (Auch wenn Gliederungen das heute schon können, wenn sie "gelten entsprechend" Regelungen haben, schafft das so Klarheit)
  9. AndreasRomeyke 04:02, 1. Apr. 2010 (CEST)
  10. Mean2u 15:02, 2. Apr. 2010 (CEST)
  11. Michi
  12. Christian Hufgard 10:56, 3. Apr. 2010 (CEST)
  13. Andreas Heimann 15:19, 3. Apr. 2010 (CEST) Etwas mehr Klarheit schadet nicht.
  14. Sbeyer 22:11, 3. Apr. 2010 (CEST)
  15. Mpd 11:01, 4. Apr. 2010 (CEST)
  16. Nplhse 12:37, 6. Apr. 2010 (CEST)
  17. Big Arne 22:02, 8. Apr. 2010 (CEST)
  18. Thomas-BY
  19. Haide F.S.
  20. icho40
  21. -- Privacy 12:05, 18. Apr. 2010 (CEST)
  22. Ans 13:36, 18. Apr. 2010 (CEST)
  23. Aleks A
  24. DeBaernd 22:12, 20. Apr. 2010 (CEST)
  25. StopSecret 09:46, 22. Apr. 2010 (CEST)
  26. Bragi
  27. Datenritter 13:42, 23. Apr. 2010 (CEST)
  28. Corax 18:50, 24. Apr. 2010 (CEST)
  29. occcu
  30. zero-udo
  31. Kaddi
  32. RicoB CB 15:06, 1. Mai 2010 (CEST)
  33. HKLS 10:37, 2. Mai 2010 (CEST)
  34. Nicole.Staubus 21:22, 4. Mai 2010 (CEST)
  35. Zwergenpaladin
  36. Mtu
  37. Christian Specht 13:59, 11. Mai 2010 (CEST)
  38. Christian 13:46, 13. Mai 2010 (CEST)
  39. Sven423 14:35, 13. Mai 2010 (CEST)

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1. Andena 20:32, 4. Apr. 2010 (CEST)
  2. --Nr 75:in spe 17:37, 10. Apr. 2010 (CEST) - mit "dementsprechende" sind gleichartige Regelungen in den Satzungen der Gliederungen gemeint; - Antragsentwurf berücksichtigt zudem nicht die Gliederungen unterhalb der Kreisverbandsebene ( Einschränkung im Vergleich zur bisherigen Fassung; "zerschießt" evtl. existierende Satzungsbestimmungen derartiger Gliederungen)
  3. AndiPopp - Werde einen Alternativantrag einreichen
  4. Spearmind 19:39, 17. Apr. 2010 (CEST)
  5. Unglow (Ich stimme für TE027)
  6. wigbold : Block-Piraten olé!
  7. ...

Piraten, die sich vrstl. enthalten

  1. Getiteasy 15:42, 8. Apr. 2010 (CEST)
  2. Twix 16:01, 16. Apr. 2010 (CEST)
  3. Käptn Blaubär Irgendwie fehlt mir da noch eine Sonderregelung für Vorstandsmitglieder.
  4. ThYpHoOn 17:05, 11. Mai 2010 (CEST) Intention richtig, Formulierung teilweise nicht gut. Vermutlicher Rechtschreibfehler: "Bekleidet" anstatt "Begleitet" oder seit wann begleitet man ein Amt? | Ist korrigiert, Danke. Beni
  5. Salorta
  6.  ?
  7. ...

Diskussion

Bitte hier das für und wider eintragen.

Keine Direkte Bennung der Verbände

Prinzipiell bin ich für eine Neuformulierung. Da wir aber bald Gliederungsautonomie haben würde ich die Vorstände nicht aufzählen:

Die in Absatz 1 genannten Ordnungsmaßnahmen werden von einem zuständigen Vorstand bis zur dritten vertikalen Gliederungsebene beschlossen oder ähnliches. Wobei ich Parteiausschluss auf Bundesvorstand und Landesvorstand beschränken würde. Benjamin Stöcker

jup, ansonsten ist der Antrag gut gestellt. --Trias 11:38, 27. Mär. 2010 (CET)
Siehe Alternativantrag zu Zuständigkeit für Ordnungsmaßnahmen2 der in diesem Punkt geändert wurde. --Beni 19:33, 15. Apr. 2010 (CEST)
Problematisch ist aber, dass das Änderungsbedarf bei allen Satzungen verursacht, in denen die bisherige Regelung brauchbar umgesetzt wurde. --Nr 75:in spe 19:42, 10. Apr. 2010 (CEST)

Unklarheiten, Mißbrauchsmöglichkeiten

Kann ein Kreisverband dann tatsächlich einen Piraten aus dem Bundesvorstand entheben, weil der im lokalen Kreis gemeldet ist und sie somit für ihn zuständig sind? Kann ein lokaler Verband einem Piraten per Ordnungsmaßnahme verbieten, dass der für eine deutlich höhere Ebene kandidiert? Oder würden die Ordnungsmaßnahmen sich auch jeweils nur auf die Domäne des betreffenden Verbandes auswirken? Entweder das oder ich würde die Parteiämtergeschichten auch auf Bundes- & Landesebene beschränken. Oli

Nein. Denn in dem Vorschlag steht "Die in Absatz 1 genannten Ordnungsmaßnahmen werden von einem zuständigen Kreisvorstand ... beschlossen" Ein Kreisverbandsvorstand könnte demnach nicht ein Mitglied des Bundesvorstandes oder des Bundesschiedsgerichtes aus seinem Amt entheben. --Beni 10:36, 24. Mär. 2010 (CET)


Aufforderung des Bundesvorstandes ?

Der Aufrichtigkeit halber hätte man diesen Aspekt Wiki-Seite Thüringen in der Begründung erwähnen können. Weil es für Thüringen zuviel verlangt ist, den Inhalt von § 6 Abs 1-3 der Bundessatzung in die eigene Satzung zu übernehmen und 'Bundesvorstand' durch 'Landesvorstand' zu ersetzen, soll jetzt zuerst die Bundessatzung geändert werden und dann sollen alle anderen 15 Landesverbände ihre Satzung ändern, indem sie

  1. ihre "gilt-entsprechend-Bestimmung" / entsprechende Bestimmung streichen und
  2. unser Vorstand ist der zuständige Vorstand iSd § 6 Abs 2 BS in der beantragten Fassung

in ihre Satzungen schreiben?

Aus welchem Grund der Vorstand eines Ortsverbandes nach Maßgabe der beantragten Fassung nicht einmal einen Verweis aussprechen können soll, ist nicht nachvollziehbar. Das wird die Attraktivität einer Ortsverbandsgründung nicht gerade steigern.

Es wäre interessant zu erfahren, wie der Antragsteller überhaupt zu seiner Auffassung kommt, dass Ordnungsmaßnahmen nur vom Bundesvorstand angeordnet werden könnten.

Weitere Kritik hier: unten Kritik --Nr 75:in spe 19:15, 17. Apr. 2010 (CEST)

Strafkatalog für Ordnungswidrigkeiten?!

Eine solche Pauschalermächtigung Untergliederungen zu erteilen, finde ich $&!@#%$&! Wenn schon eine entsprechende Delegation vorgesehen wird, dann bitte ein korrekter Ordungswidrigkeitenkatalog mit Tatbestand und Strafe, vom Bundes-Vorstand beschlossen und dokumentiert! Dann weiß jeder, welche Stunde der Partei geschlagen hat. Ohne einen entsprechenden Katalog werden der Willkür Tür und Tor geöffnet. --wigbold 14:56, 26. Apr. 2010 (CEST)

Das Blockwart-Syndrom

Ich gewinne beim Studium der SatzungsÄnderungsAnträge immer mehr den Eindruck, daß sich bei den PIRATEN Symptome pauschaler Ermächtigungen untergliederter Parteifunktionäre häufen. Bzw., daß Missliebiges diskutiert und ausschließende Konsequenzen gefordert werden. Besonders erschreckend ist, daß diesen Funktionären Spielraum zu willkürlichen Urteilen über andere gegeben werden soll. Zudem werden sich erfahrungsgemäß hinter diesen Funktionären Strukturen bilden, die ihnen zuarbeiten. ... Ich möchte diese Erscheinung mal wie folgt bezeichnen: Das Blockwart-Syndrom.

Ich finde es unerträglich, daß in der politischen Diskussion, Meinungsbildung sowie Meinungsäußerung beliebige Funktionäre über andere Piraten urteilen können sollen. Hier wird strukturell Gewalt geübt, mit willkürlicher Macht über andere! Dieser Antrag bedroht die Freiheit der PIRATEN von ihren Funktionären.

Ich hoffe, daß es genügend Freie Piraten gibt, die gegen eine solche Ermächtigung von Funktionären stimmen und so die Entstehung von Block-Piraten unmöglich machen.

--wigbold 14:56, 26. Apr. 2010 (CEST)

Weder Strafkatalog für Ordnungswidrigkeiten noch Blockwart-Syndrom

Es geht hier weder um Pauschal-Ermächtigungen noch um Blockwarte. Bereits die bisherige Satzungen sehen Ordnungsmaßnahmen für den Fall vor, dass ein Pirat gegen die Satzung oder gegen Grundsätze oder Ordnung der Piratenpartei Deutschland verstößt und ihr damit Schaden zufügt, soweit ersichtlich wurde hiervon bisher nur sehr zurückhaltend Gebrauch gemacht.

Vor allem sind die auch nach PartG erforderlich. --eckes
Dem wird doch Genüge getan. Der Katalog ist abschließend. Die Parteiorgane werden hinreichend bestimmt benannt. Es kann von niemandem verlangt werden, auch noch gar nicht existierende Gliederungen und deren Organe aufzuzählen. Die vorhandene Konstruktion ist sprachlich etwas missglückt aber technisch völlig in Ordnung. Der Antrag oben würde die Regelung deutlich verschlechtern.--Nr 75:in spe 12:21, 30. Apr. 2010 (CEST)

Der Antragsteller meint, dass die Ordnungsmaßnahmen bisher nur vom Bundesvorstand getroffen werden könnten ( Es handelt sich eben um die Bundessatzung. ). Er möchte daher die Zuständigkeiten der Vorstände der Gliederungen - Ortsverbände ausgenommen - in der Bundessatzng regeln ( wobei die Gliederungen wohl weitere Zuständigkeitsregelungen welcher Art auch immer treffen sollen). Daneben sollen die Ortsverbände keine Ordnungsmaßnahmen treffen können und die zulässigen Ordnungsmaßnahmen nicht nur durch Kommata getrennt werden, sondern diese soll durch eine Nummerierung ergänzt werden.

Ich meine, das ist falsch und überflüssig. Der derzeitigen Fassung der Bundessatzung läßt sich entnehmen, dass die Gliederung diese Ordnungsmaßnahmen treffen können, sofern sie nur - wie die Bundessatzung es Ihnen eröffnet - entsprechende Regelungen in ihre Satzungen aufnehmen.--Nr 75:in spe 00:25, 30. Apr. 2010 (CEST)

Das halt ich aber für falsch, man sollte das nicht auf so kleinen (betroffenen) Ebenen abhandeln. Zum Beispiel könnte damit ein KV einen Bundesvorstand von der Partei ausschliessen wenn er zufällig Mitglied des KVs ist wg. Wohnsitz. --eckes
Er könnte höchstens beim Schiedsgericht beantragen, dass der ausgeschlossen werden soll. Und warum auch nicht: bei den Sozis konnte auch eine kleinere Gliederung beantragen, dass Wolfgang Clement aus der Partei ausgeschlossen wird! ( Wie bekannt ist, wurde dieser Vorzeige-Arbeiterführer am Ende keineswegs ausgeschlossen. ) --Nr 75:in spe 12:04, 30. Apr. 2010 (CEST)
Da es die Kontrollinstanz Schiedsgericht gibt, besteht gar keine Notwendigkeit die Ortsverbände zu kastrieren; zumal der übergeordnete Verbandsvorstand auch zu Ordnungsmaßnahmen gegen die Gliederung berechtigt ist. Es steht alles schon vernünftig drin, man muss es nur lesen und nicht gleich dran rumfummeln.--Nr 75:in spe 12:11, 30. Apr. 2010 (CEST)