Archiv:2010/Bundesparteitag 2010.1/Antragsfabrik/Haftungsfreiheit für Betreiber offener, anonymer Netzzugangssysteme - Version 1

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Programmantrag (im Entwurfsstadium) für den Bundesverband von Piratesse, Alexander Morlang, Andreas Pittrich.

Bitte hilf mit diesen Antrag zu verbessern und zu erweitern. Bitte bekunde auch Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der Antragsfabrik.

Änderungsantrag Nr.
T024
Beantragt von
Piratesse, Alexander Morlang, Andreas Pittrich
Programm

Parteiprogramm

Schlagworte Pro
Tor, JAP, Freifunk, Rechtssicherheit
Schlagworte Contra
Beantragte Änderungen

Für alle Formen offener, anonymer Netzzugangssysteme (z.B. Freifunk, Tor, JAP) fordern wir eine rechtliche Absicherung des Dienstanbieters. Diese sind von der Haftung freizustellen:

Betreiber aller Formen anonymer Netzzugangssysteme sind nicht verantwortlich für den Datenverkehr, der durch andere über den freigegebenen Netzzugang bewirkt wird.

Die Beweislast liegt beim Kläger.

Begründung

Durch die Freistellung von der Haftung erlangen die Dienstanbieter[check] Rechtssicherheit.

Vergleiche auch: Version 2






Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. Grullemuck
  2. Korbinian 20:03, 7. Apr. 2010 (CEST)
  3. Philip aka plaetzchen
  4. Jyw 18:12, 9. Apr. 2010 (CEST)
  5. Rainer Sonnabend
  6. RhoTep (Andreas) 16:44, 10. Apr. 2010 (CEST)
  7. Piratesse 18:08, 11. Apr. 2010 (CEST)
  8. Carlos 18:20, 11. Apr. 2010 (CEST)
  9. Wuerfel 12:23, 12. Apr. 2010 (CEST)
  10. GrmpyOldMan 16:53, 15. Apr. 2010 (CEST)
  11. Zam
  12. Heide Hagen 00:23, 22. Apr. 2010 (CEST)
  13. Danebod 17:28, 28. Apr. 2010 (CEST)
  14. Martin Häcker 20:11, 29. Apr. 2010 (CEST)
  15. Aleks_A
  16. xman
  17. Jan
  18. Pilot
  19. Twix 17:51, 5. Mai 2010 (CEST)
  20. DeBaernd 17:39, 10. Mai 2010 (CEST)
  21. Pita
  22. Käptn Blaubär
  23. ZombB
  24. Rgloerfeld 12:45, 15. Aug. 2010 (CEST)

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1. Trias in dieser Form nicht ins Grundsatzprogramm
  2. --Niemand13 16:26, 9. Apr. 2010 (CEST) (guter Inhalt, aber in dieser Form nicht ins Grundsatzprogramm)
  3. ThorresNicht in der Form für ein Grundsatzprogramm
  4. Sebastian Pochert
  5. icho40
  6. HKLS 21:20, 19. Apr. 2010 (CEST) grundsätzlich zu begrüßen, für ein Grundsatzprogramm zu konkret
  7. maxwell 01:10, 20. Apr. 2010 (CEST) Form
  8. Regina5
  9. Unglow Ja, aber nicht ins Grundsatzprogramm
  10. Datenritter 10:18, 22. Apr. 2010 (CEST) Was die anderen sagen.
  11. Andena 11:47, 22. Apr. 2010 (CEST)
  12. Monarch 08:43, 23. Apr. 2010 (CEST) in dieser Form nicht!
  13. Spearmind 23:36, 23. Apr. 2010 (CEST)
  14. RicoB CB 07:39, 25. Apr. 2010 (CEST) Gehört nicht in ein Grundsatzprogramm
  15. Steeph Was Datenritter sagt.
  16. Salorta Nicht ins Grunsatzprogramm, sonst Ja.
  17. Haide F.S.
  18. Action_Boo
  19. Sven423 15:44, 10. Mai 2010 (CEST) -> ab ins Wahlprogramm
  20. wigbold : nach dem heutigen Urteil[[1]] existiert ein anderes Problem für die Dienstanbieter => Unterlassungsklage
  21. ringwraith dito
  22. Kaddi
  23. StopSecret 07:22, 15. Mai 2010 (CEST)
  24. ...

Piraten, die sich vrstl. enthalten

  1. MrHan
  2. icehawk 16:31, 22. Apr. 2010 (CEST) In dieser Form nicht für das Grundsatzprogramm geeignet, Inhaltlich aber dafür
  3. Magnum
  4. Christian Specht 17:18, 11. Mai 2010 (CEST)
  5. zero-udo

Diskussion

Bitte hier das für und wider eintragen.

viel zu konkret für unser Grundsatzprogramm

Der Antrag ist doch viel zu konkret für unser Grundsatzprogramm. Im Grundsatzprogramm sollten keine speziellen Techniken genannt werden z.B.. Der Inhalt passt eher in ein Wahlprogramm.

schon abgedeckt

Ich empfinde das Thema schon durch unser jetziges Parteiprogramm abgedeckt. Siehe Parteiprogramm#Privatsphäre_und_Datenschutz. Zitat: "Jedem Bürger muss das Recht auf Anonymität garantiert werden, das unserer Verfassung innewohnt". Der vorgeschlagene Punkt ist aber eine gute Idee für unser Wahlprogramm. --Trias 15:37, 7. Apr. 2010 (CEST)

Das scheinen mir zwei verschiedene Punkte zu sein. Hier geht es ja nicht um das Recht der Nutzer auf Anonymität, sondern auf das Rechtssicherheit des Anbieters. Angenommen ein Recht auf Anonymität wäre bereits durchgesetzt, und illegale Aktivität wird auf den Zugang eines Freifunkers oder eines Tor-Exit-Node-Betreibers zurückgeführt (wie auch immer), so sollte er nicht dafür belangt werden können, wenn man ihm nicht nachweisen kann, daß er selbst Urheber der Aktivität ist. RhoTep (Andreas)

Mitwirkungspflichten

Mann kann das übrigens auch Netzneutralität nennen :) Ich finde das sehr gut, das ist überfällig. Derzeit herrscht da eine unsichere Rechtssituation. Allerdings würde ich schon noch Mitwirkungspflichten fest schreiben wollen. D.h. erfärhrt der Betreiber von Mißbrauchsfällen des Zugangs, muss er auch das ihm zumutbare tun. Beispiel: Betreibt jemand gefilterte DNS (z.b. über OpenDNS und eine Firewall-Regel), soll er ruhig dazu gezwungen werden können, dass eine bestimmte Webseite von diesem Zugang aus nicht mehr erreichbar ist. Ich erhoffe mir dadurch einen Quasi-Zwang zur Neutralität: wer nicht filtert, kann auch nicht dazu gezwungen werden. ValiDOM

Versorgungsauftrag

Wir leben in einer Wissensgesellschaft. Endlich ist es möglich auf das gesammelte Wissen dieser Welt zuzugreifen. Das ist das geniale an der Zeit in der wir leben! Es beinhaltet eine solch einzigartige Chance zu Freiheit, Frieden und Völkerverständigung das es geradezu kriminell ist dies zu verhindern oder auch nur zu erschweren. Seit Jahren teile ich meinen Internetanschluss (FON, Freifunk bzw. Piratenfreifunk), einfach weil ich davon überzeugt bin etwas wirklich sinnvolles und hilfreiches zu tun. Und ich werbe dafür wo ich es nur kann! Die "Mitstörerhaftung" allerdings, empfinde ich als Gängelung, und immer wieder scheitert daran das einrichten eines neuen "Knotens" sobald ich einen neuen "Mitstreiter" darüber aufkläre. Hier wird eine Chance zu Gunsten einiger weniger, mit fast ausschließlich finanziellen Interessen, vergeben! Auf einer Straße können Menschen verunglücken, aber wird dann der Erbauer der Straße belangt? Grullemuck

Argument 4