Antrag Diskussion:Bundesparteitag 2017.2/Antragsportal/SÄA011

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Änderungen

In § 3 BS:


(1) Die Mitgliedschaft in der Piratenpartei Deutschland wird auf Grundlage dieser Satzung erworben. Die Mitgliedschaft wird zunächst unmittelbar bei der Bundespartei erworben. Nach der Gründung niederer Gliederungen wird

1. die Mitgliedschaft bei der niedrigsten Parteigliederung erworben, die den nach Abs. 3 Satz 2 bestimmten Wohnort umfasst.

2. jeder Pirat entsprechend seinem angezeigten Wohnsitz automatisch Mitglied dieser Gliederungoder ihre Gliederung, die auch zuständig für die Verwaltung ihrer Mitglieder ist.

Ebenso möge die Versammlung beschließen, dass folgender Absatz an passender Stelle zu diesem § 3 hinzu gefügt wird:

Jede Gliederung kann ihre Mitgliederverwaltung an die nächst höhere Gliederung abgeben. Dieses schließt eine gestufte Weitergabe ein.


Außerdem "irgendwo" im gleichen Paragraphen.

Jede Gliederung kann ihre Mitgliederverwaltung an die nächst höhere Gliederung abgeben. Dieses schließt eine gestufte Weitergabe ein.


Meinungsbild

Dafür

  • Du?
  • Du?
  • Du?

Dagegen

Diskussion

Pro

Contra

  • Inkonsistenz! Diese Satzungsänderung führt zu widersprüchlichen Regelungen in der Bundessatzung. Darüber hinaus halte ich Satzungsänderungsanträge, die nicht genau die Stelle angeben, an der die Satzung geändert werden soll für mglw. unzulässig. --Gimli (Diskussion) 01:46, 12. Okt. 2017 (CEST)