Antrag:RLP/2017.2/001/Anpassung von Satzung Punkt 2 - §4.1.3

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RP:Antragsfabrik

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Dies ist ein angenommener Satzungsantrag für den Landesverband RLP.

Satzungsantrag Nr.
2017.2/001
behandelt bei
LMV
Beantragt von
Jürgen Grothof
Kurzbeschreibung
Änderung Einladungsfristen für die SDMV
Betrifft
Anpassung von Satzung Punkt 2 - §4.1.3 - Die ständige dezentrale Mitgliederversammlung (SDMV)
Vermerk
https://wiki.piratenpartei.de/RP:2017-12-09_-_Protokoll_LMV_2017.2#TOP_8:_Beschluss_.C3.BCber_Satzungs.C3.A4nderungsantr.C3.A4ge

Antrag

Die Versammlung möge beschließen den Punkt 2 von §4.1.3 wie folgt zu ersetzen:

Neu: 2) Abstimmungen der SDMV werden bedarfsgerecht nach Maßgabe der Abstimmungsleitung veranstaltet. Abstimmungen müssen innerhalb von 4 Wochen einberufen werden, wenn mindestens 5 Anträge explizit für die SDMV eingegangen sind. Die Abstimmungsleitung kann einen SDMV auch aus wichtigen Gründen einberufen ohne dass 5 Anträge eingereicht wurden. Dabei legt die Abstimmungsleitung den Tag und die Uhrzeit fest, zu der die Urne ausgezählt werden muss. Wann die Abstimmung beginnt, entscheiden die Abstimmungshelfer in Absprache mit den dort akkreditierten Piraten unter der Bedingung, dass die Urne 1. zwischen dem Einwurf des ersten Stimmzettels und der Auszählung öffentlich zugänglich, 2. unter der Aufsicht von mindestens einem Abstimmungshelfer und 3. mindestens 2 Stunden lang zur Stimmabgabe geöffnet ist.

Alt: 2) Abstimmungen der SDMV werden bedarfsgerecht nach Maßgabe der Abstimmungsleitung veranstaltet. Der Abstand zwischen zwei Abstimmungen soll 2 bis 6 Monate betragen. Dabei legt die Abstimmungsleitung den Tag und die Uhrzeit fest, zu der die Urne ausgezählt werden muss. Wann die Abstimmung beginnt, entscheiden die Abstimmungshelfer in Absprache mit den dort akkreditierten Piraten unter der Bedingung, dass die Urne 1. zwischen dem Einwurf des ersten Stimmzettels und der Auszählung öffentlich zugänglich, 2. unter der Aufsicht von mindestens einem Abstimmungshelfer und 3. mindestens 2 Stunden lang zur Stimmabgabe geöffnet ist.

Begründung

Die Abstimmungsleitung hat in den letzten Monaten gegen den Satzungspunkt §4.1.3 (2) gehandelt. Aber es macht eben keinen Sinn 6 Monate nach einer SDMV eine neue einzuberufen, wenn keine Anträge zum Abstimmen vorhanden sind. Und der Punkt „bedarfsgerecht“ hält hier für die Abstimmungsleitung auch einen gewissen Spielraum offen. Deshalb ist die Anpassung der Satzung aber trotzdem geboten um Klarheit zu schaffen. Und da es in Zukunft auf Grund der Mindestzahl akkreditierter Piraten an den Urnen wohl wesentlich weniger Urnen geben wird, ist es Piraten auch nicht zuzumuten, für nur 1 oder 2 Anträge weitere Wege zu fahren. Sollte es sich aber um einen Antrag handeln, der sofortiger Abstimmung bedarf, ist dies nach neuem Text sehr wohl möglich.

Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

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Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

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Piraten, die sich vrstl. enthalten

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Diskussion

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