Antrag:Bundesparteitag 2024.1/Antragsportal/WP018

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2024.1. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich

Wende dich bei Fragen und (als Antragsteller) Änderungswünschen an ein Mitglied der Antragskommission.

Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer WP018
Einreichungsdatum
Antragsteller

Die socke

Mitantragsteller
Antragstyp Wahlprogramm
Antragsgruppe Gesundheit
Zusammenfassung des Antrags Corona und Influenza sind hochansteckende Infektionskrankheiten, die schwere Folgen bis hin zum Tod nach sich ziehen. Kopfläuse werden beim Besuch von Gemeinschaftseinrichtungen als gefährlicher eingestuft.
Schlagworte Vorbeugung, Prävention, Infektionsschutzgesetz, Coronavirus, Influenza, Vogelgrippe, Pandemie
Datum der letzten Änderung 28.08.2024
Status des Antrags

Pictogram voting keep-light-green.svg Geprüft

Abstimmungsergebnis

Pictogram voting question.svg Noch nicht abgestimmt

Antragstitel

Erweiterung von §35 IfSG durch schwerwiegende luftübertragene Infektionskrankheiten

Antragstext

Der Bundesparteitag der Piratenpartei Deutschland möge beschließen, folgenden Passus dem Punkt "Gesundheitsprävention ausbauen" hinzuzufügen, nachdem dieser angenommen wurde:

"Die Erreger Corona SARS-CoV-2 und Influenza werden der Liste von Infektionskrankheiten in §35 Abs. 1 hinzugefügt, die ein Betretungsverbot in Gemeinschaftseinrichtungen nach sich ziehen."

Antragsbegründung

§34 Abs. 1 IfSG listet Infektionskrankheiten auf, bei denen die Tätigkeit oder das Betreutwerden in Gemeinschaftseinrichtungen untersagt ist, weil durch den engen Sozialkontakt in Gemeinschaftseinrichtungen das Ansteckungsrisiko zu hoch ist. Demzufolge dürfen Personen mit Kopfläusen in Gemeinschaftseinrichtungen keine Tätigkeiten ausüben. Kopfläuse sind lästig und ansteckend, aber gut behandelbar. Tod oder schwere Folgeerkrankungen sind jedoch nicht bekannt. Personen, die mit hochansteckenden Erregern wie Influenza (siehe Vogelgrippe H5N1) oder SARS-CoV-2 infiziert sind, für die schwere Erkrankungen mit Todesfolge nachgewiesen sind, unterliegen keinerlei Beschränkungen. Dieses Missverhältnis muss behoben werden.

Diskussion

  • Vorangegangene Diskussion zur Antragsentwicklung: In der AG Gesundheit + Pflege sowie im Cryptpad
  • [wird von der Antragskommission eingetragen Pro-/Contra-Diskussion zum eingereichten Antrag]


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