Antrag:Bundesparteitag 2024.1/Antragsportal/WP014

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2024.1. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich

Wende dich bei Fragen und (als Antragsteller) Änderungswünschen an ein Mitglied der Antragskommission.

Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer WP014
Einreichungsdatum
Antragsteller

Dennis Klüver

Mitantragsteller
  • Dennis Clasen
  • Bastian
  • Karsten Jagau
  • Jan-Peter Rühmann
Antragstyp Wahlprogramm
Antragsgruppe Demokratie
Zusammenfassung des Antrags Streamen und Abrufbarkeit von öffentlichen Sitzungen in Kommunen
Schlagworte Öffentlichkei, Transparenz, Teilhabe, Kommunales
Datum der letzten Änderung 28.08.2024
Status des Antrags

Pictogram voting keep-light-green.svg Geprüft

Abstimmungsergebnis

Pictogram voting question.svg Noch nicht abgestimmt

Antragstitel

Modernisierung des Öffentlichkeitsgebotes

Antragstext

Der Bundesparteitag möge beschliessen:

Titel: Modernisierung des Öffentlichkeitsgebotes

Die Piraten fordern eine Modernisierung des Öffentlichkeitsgebotes von Kommunalvertretungen. Bis auf wenige Ausnahmen ist die Öffentlichkeit von Sitzungen herzustellen, um Transparenz und Teilhabe zu ermöglichen. Die Digitalisierung ermöglicht die bisherige althergebrachte Saalöffentlichkeit erheblich zu erweitern, wenn die Sitzungen gestreamt und später abrufbar werden.



Einfügung unter Kapitel DEMOKRATIE WAGEN, WAHLRECHT, als letzten Punkt.4.1.3.3.


Antragsbegründung

Insgesamt kann man sagen, dass das Öffentlichkeitsgebot von Gemeinderatssitzungen heute eine größere Bedeutung hat als noch vor einigen Jahrzehnten und dass verstärkt darauf geachtet wird, dass die Bürgerinnen und Bürger informiert sind und mitgestalten können.


Öffentliche Zugänglichkeit: Die Sitzungen des Gemeinderats sollten grundsätzlich öffentlich sein und für die Bürgerinnen und Bürger zugänglich sein, sei es physisch vor Ort oder digital über Livestreams oder Aufzeichnungen.

Veröffentlichung von Informationen: Entscheidungsdokumente, Tagesordnungen, Protokolle und andere relevante Unterlagen sollten öffentlich zugänglich gemacht werden, idealerweise online auf der Website der Gemeinde.

Bürgerbeteiligung: Es sollten Mechanismen zur aktiven Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an den Entscheidungsprozessen geschaffen werden, wie zum Beispiel Bürgerforen, Bürgerversammlungen oder Online-Konsultationen.

Grundsätzlich sollte eine Gemeinde gemäß dem Öffentlichkeitsgebot die Sitzungen des Gemeinderats öffentlich zugänglich machen, sei es durch physische Anwesenheit oder durch Livestreams oder Aufzeichnungen. Das Ziel ist es, Transparenz und Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger zu fördern.

Diskussion

  • Vorangegangene Diskussion zur Antragsentwicklung: Erfolgt in der POLGF-Runde als mögliche Kampgane
  • [wird von der Antragskommission eingetragen Pro-/Contra-Diskussion zum eingereichten Antrag]


Konkurrenzanträge