Antrag:Bundesparteitag 2024.1/Antragsportal/SÄA007

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2024.1. Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich

Wende dich bei Fragen und (als Antragsteller) Änderungswünschen an ein Mitglied der Antragskommission.

Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer SÄA007
Einreichungsdatum
Antragsteller

BorysSobieski

Mitantragsteller
  • Lukas Küffner
  • Wolf Vincent Lübccke
  • Jutta Dietrich
  • Samuel Schmid
Antragstyp Satzungsänderungsantrag
Antragsgruppe Satzung„Satzung“ befindet sich nicht in der Liste (Satzungsabschnitt A - §1, Satzungsabschnitt A - §2, Satzungsabschnitt A - §3, Satzungsabschnitt A - §4, Satzungsabschnitt A - §5, Satzungsabschnitt A - §6, Satzungsabschnitt A - §7, Satzungsabschnitt A - §8, Satzungsabschnitt A - §9, Satzungsabschnitt A - §10, ...) zulässiger Werte für das Attribut „AntragsgruppeSÄA“.
Zusammenfassung des Antrags Vereinfachung der Bundessatzung.
Schlagworte Bundessatzung
Datum der letzten Änderung 14.09.2024
Status des Antrags

Pictogram voting keep-light-green.svg Geprüft

Abstimmungsergebnis

Pictogram voting keep-light-green.svg Angenommen

Antragstitel

Zusammensetzung des Bundesvorstandes

Antragstext

Der Bundesparteitag möge beschließen §9a (1) wie folgt zu ersetzen.

"Der Bundesvorstand besteht aus mindestens drei Personen: dem Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem stellvertretenden Vorsitzenden. Darüber hinaus können ein stellvertretender Schatzmeister sowie bis zu fünf Beisitzer gewählt werden."

Antragsbegründung

Diese Änderung vereinfacht die Zusammensetzung des Bundesvorstandes und eröffnet den Bundesvorständen eine flexiblere Aufgabenverteilung. Zwingend gewählt werden müssen hierbei nur die vom Gesetz vorgegebenen Posten des Vorsitzenden, dessen Stellvertreter sowie einer für die Finanzangelegenheiten zuständigen Person. Dadurch können die anfallenden Aufgaben besser auf die einzelnen Bundesvorstände verteilt werden. Insbesondere die Beisitzer können sich so auch thematisch nicht beieinanderliegenden Aufgaben widmen. Der Wegfall der politischen Geschäftsführer ist bewusst gewählt. Die Erfahrung zeigt uns das von außen und der Presse bei politischen Fragen grundsätzlich auf den Vorsitzenden zugegangen wird. Auch ist in der Bevölkerung das Amt eines politischen Geschäftsführers eher unbekannt und die Aufgaben werden beim Generalsekretär gesehen. Als Bundesvorstände einer Partei agieren die Gewählten auch insgesamt und insbesondere zusammen politisch.

Diskussion

  • Vorangegangene Diskussion zur Antragsentwicklung: -
  • [wird von der Antragskommission eingetragen Pro-/Contra-Diskussion zum eingereichten Antrag]


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