Antrag:Bundesparteitag 2023.1/Antragsportal/WP003
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Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2023.1. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich
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Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | WP003 |
Einreichungsdatum | |
Antragsteller | |
Mitantragsteller |
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Antragstyp | Wahlprogramm |
Antragsgruppe | Gesundheit |
Zusammenfassung des Antrags | Gesundheit, Pandemie Infektionsschutz |
Schlagworte | Infektionsschutzgesetz Pandemie Gesundheit |
Datum der letzten Änderung | 25.06.2023 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
AntragstitelAusgangsbeschränkungen während einer Pandemielage AntragstextDer Bundesparteitag möge beschließen: Die Piratenpartei Deutschland fügt nachstehenden Text (der aus dem bisherigen Positionspapier stammt) in das künftige BTW-Wahlprogramm auf Grundlage des Wahlprogramms zur Bundestagswahl 2021 im Kapitel Gesundheitspolitik als neues Unterkapitel "Gesundheitsschützende Ausgangsbeschränkungen" unmittelbar nach dem Unterkapitel "Pflege in Deutschland" (aktuell 14.12)als Punkt 14.13 ein: Die Piraten lehnen die Einschränkung der Freiheitsrechte in Deutschland grundsätzlich ab. Allerdings kann es zum Schutz von Leib und Leben Ausnahmen geben. Diese sind klar zu begründen und unterliegen einer strikten Rechtsgüterabwägung. Die ausufernden, halbherzigen und unzureichend begründeten Ausgangsbeschränkungen, wie sie während der Corona-Pandemie erlassen wurden, lehnen wir in weiten Teilen ab. Ausgangsbeschränkungen sollten nur als letztes Mittel eingesetzt werden, um die Ausbreitung einer Pandemie einzudämmen, wenn alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft sind. Optionen welche VOR einer Ausgangsbeschränkung angewandt werden sollten, wären z.B. einheitliche Quarantäne und Test-Regeln, FFP2-Maskenpflicht am Arbeitsplatz, die Verpflichtung zu Homeoffice*, Infektionsschutzmaßnahmen in Schulen und Kitas, technische und personelle Aufstockung der Gesundheitsämter. (* Arbeitgeber müssten wöchentlich pro Mitarbeiter begründen, warum diese NICHT im Homeoffice sind) Hierzu muss erst eine Analyse vorliegen, auf welchen Wegen, zu welcher Tageszeit und an welchen Orten ein erhöhtes Risiko besteht, dass eine als Pandemie eingestufte Infektionslage nur mit den Mitteln einer Ausgangsbeschränkung bekämpft werden kann. Eine solche massive Einschränkung darf nur verhängt und aufrecht erhalten bleiben, wenn sie in einem messbaren Rahmen erhebliche Wirkung zeigt und daher angemessen ist. In dringenden Notfällen, wie beispielsweise bei Chemieunfällen, müssen Ausgangsbeschränkungen außerdem so formuliert sein, dass sie rechtssicher zu erkennen sind und Härtefälle vermieden werden. Antragsbegründung
Ausgangsbeschränkungen sind ein erheblicher Grundrechtsein griff und dienen, wenn sie nur Nachts gelten ausschließlich der Vereinfachung der Kontrolle der Kontaktbeschränkungen und werden nicht eingeführt, weil Nachts eine besondere Gefahr besteht. Für diese Begründung sind Ausgangsbeschränkungen ein viel zu massiver Eingriff, der viele Probleme mit sich bringt. Z.B, zwingt man die Opfer häuslicher Gewalt dazu, bei dem Gewalttäter zu bleiben, sofern sie die Tat nicht sofort zur Anzeige bringen möchten. Selbst wenn dies grundsätzlich ein wichtiger Grund im Sinne des Gesetztes wäre, müsste der ja bei einer Kontrolle nachgewiesen werden. Dazu kommt noch die große Gefahr von Willkür, weil die Regeln viel zu unpräzise sind. Hierzu wurde auch das Infektionsschutzgesetz in der Art verändert, dass die Grundrechte aus Art. 10 (Post und Fernmeldegeheimnis) und Art. 13 GG (Unverletzlichkeit der Wohnung) faktisch außer Kraft gesetzt wurden. Dies ist einmalig und erstmalig seit Gründung der Bundesrepublik Deutschlang geschehen. Diskussion • Vorangegangene Diskussion zur Antragsentwicklung: https://antrag.piratenpartei.de/p/1F6W80AWY-2817Z/positionspapier-zu-ausgangsbeschraenkungen Diskussion
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