Antrag:Bundesparteitag 2022.1/Antragsportal/SO005

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2022.1. Anträge werden 7 Tage nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt und im Forum in der Kategorie Antragsdiskussion zur Diskussion gestellt. Im Forum sollen Argumente für und gegen den Antrag diskutiert werden.

Wende dich bei Fragen und (als Antragsteller) Änderungswünschen an ein Mitglied der Antragskommission.

Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer SO005
Einreichungsdatum
Antragsteller

Exception (von AKo aus BEO übertragen)

Antragstyp Sonstiger Antrag
Antragsgruppe Parteiinternes
Zusammenfassung des Antrags Dem Bundesschiedsgericht ein Budget in Höhe von 600 Euro pro Jahr zur eigenverantwortlichen Verfügung zu stellen.
Schlagworte Bundesschiedsgericht, Budget
Datum der letzten Änderung 11.06.2022
Status des Antrags

Pictogram voting keep-light-green.svg Geprüft

Abstimmungsergebnis

Pictogram voting keep-light-green.svg Angenommen

Antragstitel

Budget für das Bundesschiedsgericht

Antragstext

Der Bundesparteitag möge beschliessen, dass dem Bundesschiedsgericht ein Budget in Höhe von 600 Euro pro Jahr zur eigenverantwortlichen Verfügung gestellt wird, wovon das Bundesschiedsgericht insbesondere IT-Dienste unter seiner alleinigen Kontrolle betreiben kann. Über die Verwendung dieser Mittel hat das Bundesschiedsgericht dem Bundesparteitag jährlich Rechenschaft abzulegen.

Antragsbegründung

Das Bundesschiedsgericht muss als Instanz der innerparteilichen Kontrolle - auch des Bundesvorstandes - unabhängig von anderen Organen der Partei sein. Daneben stellt die Sensibilität (zumindest eines Teils) der Verfahren besondere Anforderungen an Datenschutz und Zugangsbeschränkung.

Diese Anforderungen sind zuverlässig und besonders einfach genau dann erfüllbar, wenn auch die Administration der IT-Systeme durch Personen erfolgt, die ohnehin qua Amt Zugang zu den gespeicherten Informationen haben: die Richterinnen und Richter des BSG.

Aus diesem Grund hat das Bundesschiedsgericht beschlossen, zukünftig seine für einen effektiven Gerichtsbetrieb notwendigen IT-Dienste unter seiner alleinigen Kontrolle selbst betreiben zu wollen und bittet den Bundesparteitag um ein entsprechende Budget.

Die vom Bundesschiedsgericht betriebenen IT-Dienste werden auch den Landesschiedsgerichten zur Verfügung gestellt. Dadurch wird der prinzipielle Nachteil, den der Betrieb von IT-Parallelstrukturen an sich darstellt, stark mitigiert. In Verbindung mit der Vereinfachung der aus Datenschutz gebotenen Massnahmen erwarten wir gar einen kleinen Einspareffekt, zumindest beim Zeitaufwand für die parteiinterne Schiedsgerichtsbarkeit.

Diskussion

  • [wird von der Antragskommission eingetragen Pro-/Contra-Diskussion zum eingereichten Antrag]


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