Antrag:Bundesparteitag 2022.1/Antragsportal/PP001
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Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2022.1. Anträge werden 7 Tage nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt und im Forum in der Kategorie Antragsdiskussion zur Diskussion gestellt. Im Forum sollen Argumente für und gegen den Antrag diskutiert werden.
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Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | PP001 |
Einreichungsdatum | |
Antragsteller | |
Antragstyp | Positionspapier |
Antragsgruppe | Korruptionsbekämpfung |
Zusammenfassung des Antrags | Korrektur Positionspapier |
Schlagworte | korruption, un-konvention |
Datum der letzten Änderung | 11.06.2022 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
AntragstitelKorrektur des Positionspapiers “Ratifizierung der UN-Konvention gegen Korruption” AntragstextDer Bundesparteitag möge beschließen im Positionspapier “"Ratifizierung der UN-Konvention gegen Korruption" folgende Änderungen umzusetzen: 1.Änderung des Titels des Positionspapier Der neue Titel soll lauten: "Korruptionsbekämpfung im politischen Umfeld" 2. Änderung von Satz 1 und Satz 2 Satz 1 und Satz 2 in der alten Fassung: “Die Piratenpartei unterstützt die UN-Konvention gegen Korruption (2003 unterzeichnet aber immer noch nicht vollständig in deutsches Recht umgesetzt) und fordert dessen Ratifizierung. Weiterhin regt die Piratenpartei an, folgende Maßnahmen zu beschließen:” wird durch folgende Formulierung zu ersetzt: “Auch nach der Ratifizierung der ”UN-Konvention gegen Korruption” sieht die Piratenpartei deutlichen Verbesserungsbedarf, um die Korruption im politischen Umfeld weiter einzudämmen. Hierzu schlagen wir folgende Maßnahmen vor:"` AntragsbegründungDies ist nur eine kleine Anpassung um das Positionspapier den aktuellen Entwicklungen anzupassen. Die Ratifikation der UN Konvention erfolgte am 12. November 2014, so dass das Übereinkommen am 12. Dezember 2014 für Deutschland in Kraft trat (Art. 68 Abs. 2 des Übereinkommens, (BGBl. 2015 II S. 140). Die anderen Punkte sind aber noch nicht erfüllt, so dass das Positionspapier nur angepasst werden muß, um aktuell zu bleiben. Der Antrag wurde bereits im Forum diskutiert und in gemeinsamer Absprache und Einverständnis zu dieser Fassung abgeändert. Diskussion
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