Antrag:Bundesparteitag 2019.2/Antragsportal/SÄA005

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2019.2. Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich

Wende dich bei Fragen und (als Antragsteller) Änderungswünschen an ein Mitglied der Antragskommission.

Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer SÄA005
Einreichungsdatum
Antragsteller

Rony

Mitantragsteller
  • Borys Sobieski
  • Lorena May
  • Christoph Schönfeld
  • Sascha Ruschel
Antragstyp Satzungsänderungsantrag
Antragsgruppe Satzungsabschnitt B - §7
Zusammenfassung des Antrags Wenn ein Mitglied von der Verwaltung gestrichen wird, ist es gestrichen
Schlagworte Mitgliedsbeiträge, Streichung
Datum der letzten Änderung 11.11.2019
Status des Antrags

Pictogram voting keep-light-green.svg Geprüft

Abstimmungsergebnis

Pictogram voting delete.svg Abgelehnt

Antragstitel

Streichung von Mitgliedern

Antragstext

Der Bundesparteitag möge beschließen, den Abschnitt B: Finanzordnung der Satzung der Piratenpartei Deutschland §7 Abs. 4 wie folgt zu ändern:

Aktuell: (4) Die Streichung ist dem Mitglied mitzuteilen. Gegen die Streichung ist Widerspruch beim zuständigen Schiedsgericht zulässig.

Neu: (4) Die Streichung ist dem Mitglied mitzuteilen.

Antragsbegründung

Bevor ein Mitglied gestrichen wird, gibt es Mahnläufe und Versuche zur Kontaktaufnahme. Gegen eine faktisch säumige Zahlung ist alles gesagt und geklärt. Ein Mitglied kann gerne nach der Streichung wieder in die Partei eintreten, wenn die offenen Beiträge beglichen werden. Damit die Schiedsgerichte zu beschäftigen ist nicht notwendig.

Diskussion

  • Vorangegangene Diskussion zur Antragsentwicklung: Vorstand


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