Antrag:Bundesparteitag 2019.2/Antragsportal/SÄA005
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Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | SÄA005 |
Einreichungsdatum | |
Antragsteller | |
Mitantragsteller |
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Antragstyp | Satzungsänderungsantrag |
Antragsgruppe | Satzungsabschnitt B - §7 |
Zusammenfassung des Antrags | Wenn ein Mitglied von der Verwaltung gestrichen wird, ist es gestrichen |
Schlagworte | Mitgliedsbeiträge, Streichung |
Datum der letzten Änderung | 11.11.2019 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
AntragstitelStreichung von Mitgliedern AntragstextDer Bundesparteitag möge beschließen, den Abschnitt B: Finanzordnung der Satzung der Piratenpartei Deutschland §7 Abs. 4 wie folgt zu ändern: Aktuell: (4) Die Streichung ist dem Mitglied mitzuteilen. Gegen die Streichung ist Widerspruch beim zuständigen Schiedsgericht zulässig. Neu: (4) Die Streichung ist dem Mitglied mitzuteilen. AntragsbegründungBevor ein Mitglied gestrichen wird, gibt es Mahnläufe und Versuche zur Kontaktaufnahme. Gegen eine faktisch säumige Zahlung ist alles gesagt und geklärt. Ein Mitglied kann gerne nach der Streichung wieder in die Partei eintreten, wenn die offenen Beiträge beglichen werden. Damit die Schiedsgerichte zu beschäftigen ist nicht notwendig. Diskussion
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