Antrag:Bundesparteitag 2019.2/Antragsportal/SÄA004
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Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | SÄA004 |
Einreichungsdatum | |
Antragsteller | |
Mitantragsteller |
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Antragstyp | Satzungsänderungsantrag |
Antragsgruppe | Satzungsabschnitt C - §14 |
Zusammenfassung des Antrags | Aufzeichnung von Verhandlung optional anstelle eines Protokolls |
Schlagworte | Schiedsgericht, Verhandlung, Protokoll, Aufzeichnung |
Datum der letzten Änderung | 11.11.2019 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
AntragstitelAufzeichnung von Verhandlung optional anstelle eines Protokolls AntragstextDer Bundesparteitag möge beschließen, die Schiedsgerichtsordnung wie folgt zu ändern: § 14 Abs. 3 wird wie folgt neu gefasst: "Das Gericht kann eine Tonaufzeichnung von einer Verhandlung erstellen. Das Gericht kann die Tonaufzeichnung zur Erstellung eines schriftlichen Protokolls oder anstelle eines Protokolls zur Verfahrensdokumentation verwenden. Die Aufzeichnung wird gelöscht, wenn die Verfahrensbeteiligten innerhalb eines Monats nach Erhalt eines schriftlichen Protokolls keine Einwände erhoben haben. Eine Pflicht zur Herausgabe der Tonaufzeichnung an die Verfahrensbeteiligten besteht nur, sofern kein schriftliches Protokoll erstellt wird." AntragsbegründungDas Transkribieren von Aufzeichnungen macht unnötige Arbeit. Manche Schiedsgericht möchten jedoch weiterhin keine Tonaufzeichnungen zu den Akten nehmen und stattdessen weiterhin Protokolle anfertigen. Diskussion
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