Antrag:Bundesparteitag 2019.2/Antragsportal/SÄA002
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Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | SÄA002 |
Einreichungsdatum | |
Antragsteller | |
Mitantragsteller |
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Antragstyp | Satzungsänderungsantrag |
Antragsgruppe | Satzungsabschnitt A - §3 |
Zusammenfassung des Antrags | Einfachere Aufnahme von Mitgliedern bei nicht handlungsfähigen Gliederungen |
Schlagworte | Erwerb der Mitgliedschaft |
Datum der letzten Änderung | 11.11.2019 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
AntragstitelErwerb der Mitgliedschaft AntragstextDer Bundesparteitag möge beschließen, in Abschnitt A §3 Bundessatzung folgenden Absatz als (2b) einzufügen und die Nummerierung des bestehenden (2b) folglich auf (2c) zu ändern.
AntragsbegründungMittlerweile haben wir wieder vermehrt neue Mitgliedsanträge. Diese werden aber teilweise erst nach Monaten bearbeitet, was zu Nachfragen der Antragsteller und mitunter auch zur Rücknahme des Mitgliedsantrages führt. Hier müssen wir besser werden, und auch bei handlungsunfähigen, inaktiven Vorständen etc. eine Lösung für den Entscheid über den Antrag haben. Die hier vorgeschlagene Variante bietet jedem Landesverband die Möglichkeit eigene Regelungen in den Landessatzungen zu finden. Diskussion
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