Antrag:Bundesparteitag 2019.2/Antragsportal/SÄA001
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Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | SÄA001 |
Einreichungsdatum | |
Antragsteller | |
Mitantragsteller |
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Antragstyp | Satzungsänderungsantrag |
Antragsgruppe | Satzungsabschnitt A - §3 |
Zusammenfassung des Antrags | Einfachere Aufnahme von Mitgliedern bei nicht handlungsfähigen Gliederungen |
Schlagworte | Erwerb der Mitgliedschaft |
Datum der letzten Änderung | 11.11.2019 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
AntragstitelErwerb der Mitgliedschaft AntragstextDer Bundesparteitag möge beschließen, in Abschnitt A §3 Bundessatzung folgenden Absatz als (2b) einzufügen und die Nummerierung des bestehenden (2b) folglich auf (2c) zu ändern. Der Vorstand des zuständigen Landesverbandes ist berechtigt über die Mitgliedschaft selbstständig zu entscheiden, wenn von der zuständigen Untergliederung innerhalb von 4 Wochen keine Rückmeldung über die Aufnahme oder Ablehnung des Antragsstellers an den Landesvorstand vorliegt. Nach 2 Monaten ohne jegliche Rückmeldung des zuständigen Landesvorstandes an die Bundesmitgliederverwaltung per E-Mail darf der Bundesvorstand über die Aufnahme entscheiden. AntragsbegründungEs kommt immer wieder vor, dass einzelne Gliederungen vorübergehend nicht handlungsfähig sind. Mit dieser Ergänzung wird gewährleistet, dass potentielle Neumitglieder nicht durch eine zu lange Entscheidungsdauer abgeschreckt werden und ihren Antrag zurückziehen. Dies ist in der Vergangenheit schon öfters vorgekommen. Diskussion
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