Antrag:Bundesparteitag 2019.1/Antragsportal/WP031
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Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2019.1. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich
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Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | WP031 |
Einreichungsdatum | |
Antragsteller | |
Mitantragsteller |
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Antragstyp | Wahlprogramm |
Antragsgruppe | Keine der Gruppen |
Zusammenfassung des Antrags | Es wird ein Veto eingelegt. |
Schlagworte | |
Datum der letzten Änderung | 29.03.2019 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
AntragstitelVeto gegen eine Textpassage in der vorgelegten Fassung des CEEP AntragstextDer Bundesparteitag möge beschließen: Die Piratenpartei Deutschland legt gegen folgende Textpassage in der vorgelegten Fassung des CEEP ihr Veto ein: Abschnitt „Asyl“ im Kapitel „Migration“ des Hauptkapitels „Internationale Angelegenheiten“, erster Unterpunkt: „Jeder Asylsuchende muss sein Herkunftsland nachweisen. Bei Verlust von Dokumenten können Asylsuchende nur einmal im Leben Asyl beantragen, es sei denn, das Herkunftsland ist auf andere Weise nachgewiesen worden“ Originaltext: „every asylum seeker has to prove his country of origin. In case of lost documents asylum seekers can apply only once in a lifetime for asylum until the country of origin is proven other way;“ Antragsbegründung1. Die Feststellung des Herkunftslandes ist Voraussetzung für die Durchführung eines Asylverfahrens. Jeder Asylsuchende ist dazu verpflichtet, dabei mitzuwirken. Wenn es dem Asylsuchenden aber nicht möglich ist, entsprechende Nachweise zu erbringen, darf sein Recht auf Asyl in keiner Weise beschnitten werden. 2. Die Formulierung „nur einmal im Leben“ („only once in a lifetime“) stellt eine unzulässige Einschränkung des Asylrechts dar. 3. Bei der Identitätsfeststellung sind die Behörden in der Regel auf die Zusammenarbeit mit Ländern angewiesen, die einen zweifelhaften Umgang mit Menschenrechten pflegen. Hierzu steht im CEEP im Kapitel „Recht auf Privatsphäre“: „PIRATEN lehnen den Austausch personenbezogener Daten mit Ländern, die keinen wirksamen Grundrechtsschutz gewährleisten, grundsätzlich ab, außer es liegt ein dringender Notfall vor.“ Dies schließt einen Datenaustausch mit Herkunftsländern zum Zweck der Identitätsfeststellung im Regelfall aus. Vorliegende Fassung des CEEP: https://drive.google.com/open?id=1eXclQBIxoZtDyUSAyG1AAvO2CyPLH5hH Diskussion
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