Antrag:Bundesparteitag 2019.1/Antragsportal/WP028

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2019.1. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich

Wende dich bei Fragen und (als Antragsteller) Änderungswünschen an ein Mitglied der Antragskommission.

Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer WP028
Einreichungsdatum
Antragsteller

TheBug

Mitantragsteller
  • Thomas Ganskow
  • GBW
  • Samy
  • Ysann
Antragstyp Wahlprogramm
Antragsgruppe Umwelt und Verbraucherschutz
Zusammenfassung des Antrags Mindestnutzbarkeitsdauer für spezifische Produktgruppen definieren
Schlagworte Obsoleszenz, Ökodesign, Ökodesignrichtlinie, Nachhaltigkeit, Lebensdauer
Datum der letzten Änderung 29.03.2019
Status des Antrags

Pictogram voting keep-light-green.svg Geprüft

Abstimmungsergebnis

Pictogram voting keep-light-green.svg Angenommen

Antragstitel

Gegen geplante Obsoleszenz

Antragstext

Der Bundesparteitag möge beschließen folgenden Text im Kapitel "Umwelt und Verbraucherschutz" in das Europawahlprogramm aufzunehmen:

Gegen geplante Obsoleszenz

Die Piratenpartei Deutschland setzt sich dafür ein, dass im Rahmen der Fortentwicklung der Richtlinie 2009/125/EG ein "Mindestsupportzeitraum" definiert wird. Über diesen, für spezifische Produktkategorien nach wissenschaftlichen Kriterien zu definierenden, Zeitraum ist der Hersteller verpflichtet, sein Produkt mit Service, Ersatzteilen, Verbrauchsmaterialien und Softwareupdates zu unterstützen. Regelungen, wie in Fällen, bei denen der Hersteller schuldlos diesen Pflichten nicht nachkommen kann, zu verfahren ist, sind zu treffen.

Antragsbegründung

Die Richtlinie 2009/125/EG, auch als Ökodesignrichtlinie bekannt, definiert Vorgaben für spezifische Produktkategorien mit dem Ziel Ressourcen und Energie einzusparen. Die Vorgaben werden nach wissenschaftlichen Studien der jeweiligen Produktkategorie definiert. Die Reduzierung des Standby-Verbrauches von Elektrogeräten und das Ende der Glühlampe sind nur zwei der Ergebnisse dieser Richtlinie und der daraus resultierenden Durchführungsmaßnahmen. Ein langer Nutzungszeitraum kann ein Kriterium für einen geringeren ökologischen Fußabdruck sein, ist es aber nicht zwingend, z.B. wenn die Produktkategorie sich schnell entwickelt und neuere Produkte weniger Verbrauch in der Nutzung haben. Wie lang ein sinnvoller Nutzungszeitraum ist, variiert nach Produktart, z.B. bei fest installierten Teilen einer Gebäudesteuerung sind 10-20 Jahre völlig normal. Über diesen Zeitraum ist ggf. die Versorgung mit Sicherheitsupdates ein kritischer Faktor für die weitere Einsetzbarkeit. Die Einhaltung der Vorgaben ist gemäß der Richtlinie 2009/125/EG Bestandteil für die CE-Kennzeichnung. Der Hersteller ist hier in der Pflicht den Vorgaben nachzukommen.

Diskussion

  • Vorangegangene Diskussion zur Antragsentwicklung: {{{diskussionVorher}}}
  • [{{{antragsdiskussion}}} Pro-/Contra-Diskussion zum eingereichten Antrag]


Konkurrenzanträge

WP007