Antrag:Bundesparteitag 2019.1/Antragsportal/WP023
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Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2019.1. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich
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Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | WP023 |
Einreichungsdatum | |
Antragsteller | |
Mitantragsteller |
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Antragstyp | Wahlprogramm |
Antragsgruppe | Gesundheit |
Zusammenfassung des Antrags | Zugang zu sicheren Schwangerschaftsabbrüchen |
Schlagworte | |
Datum der letzten Änderung | 29.03.2019 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
AntragstitelZugang zu sicheren Schwangerschaftsabbrüchen AntragstextDer Bundesparteitag möge für das Programm zur EU-Wahl 2019 beschließen, folgenden Antragstext im Bereich Umwelt- und Verbraucherschutz und Gesundheit (12) als neune Paragraphen hinten anzufügen: Schwangerschaftsabbrüche stehen derzeit in vielen Universitäten nicht auf dem Lehrplan. Die möglichen Verfahren werden derzeit nur auf Eigeninitiative der Studierenden gelehrt. Unsachgemäß durchgeführte Schwangerschaftsabbrüche bedrohen das Leben der schwangerer Personen. Daher sollten gängige Verfahren des Schwangerschaftsabbruchs an Universitäten in Lehrplänen für Medizin-Studierende enthalten sein. Für medizinisches Fachpersonal im Krankenhaus oder in gynäkologischen Praxen soll es Weiterbildungsmöglichkeiten geben. Teilnahme am praktischen Teil der Kurse kann aufgrund von ethischen Bedenken abgelehnt werden. Jede Stadt ab 100.000 Einwohnern hat mindestens zwei Einrichtungen vorzuhalten, in denen Schwangerschaftsabbrüche sicher durchgeführt werden können. Dabeit spiel es keine Rolle, ob dies in Kliniken oder ambulant geschieht. Schwangere, die eine solche Einrichtung suchen, sollen über Gesundheitsämter, Kliniken und gynäkologische und Hausarztpraxen unkompliziert und ohne Auflagen Kontaktdaten ausgehändigt bekommen, wenn sie danach fragen. Die Namen der Ärzt*innen, die Abbrüche durchführen, sollen ohne deren Einwilligung nicht öffentlich gelistet werden. Antragsbegründung- Diskussion
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