Antrag:Bundesparteitag 2019.1/Antragsportal/SÄA009
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Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | SÄA009 |
Einreichungsdatum | |
Antragsteller | |
Mitantragsteller |
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Antragstyp | Satzungsänderungsantrag |
Antragsgruppe | Satzungsabschnitt A - §6 |
Zusammenfassung des Antrags | Anspruch auf Ordnungsmaßnahme bei unangemessenen persönlich verletzenden Angriffen. |
Schlagworte | Ordnungsmaßnahmen |
Datum der letzten Änderung | 27.04.2019 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
AntragstitelSchutz der Mitglieder AntragstextDer Bundesparteitag möge beschließen: Die Satzung wird wie folgt geändert: Nach§ 6 Absatz 8 wird folgender Absatz eingefügt: (9) Wird ein Pirat an der Parteiarbeit gehindert oder dabei gestört, weil ein anderer Pirat ihn grundlos oder unverhältnismäßig in seiner Persönlichkeit verletzt, ihm Übles vorwirft ohne dieses im guten Glauben für wahr halten zu dürfen, ihm ungerechtfertigt ein empfindliches Übel androht, ihn belästigt, ihm nachstellt oder Gewalt anwendet, so verhängt respektive beantragt der zuständige Vorstand auf seinen Antrag eine angemessene Ordnungsmaßnahme gegen den Anderen. Der Antragsteller nimmt auf seinen Wunsch am Verfahren teil. Der zuständige Vorstand kann auch von Amtes wegen oder auf Antrag eines Dritten tätig werden. AntragsbegründungDer Antrag verfolgt das Ziel, die Mitglieder besser vor Fehlverhalten anderer Mitglieder zu schützen, denn leider fühlen sich Vorstände oft nicht zuständig, selbst wenn Mitglieder und Parteiarbeit leiden. Diskussion
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