Antrag:Bundesparteitag 2019.1/Antragsportal/SÄA008
<- Zurück zum Antragsportal | Satzungsänderungsanträge
Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2019.1. Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich
Wende dich bei Fragen und (als Antragsteller) Änderungswünschen an ein Mitglied der Antragskommission. |
Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
---|---|
Antragsnummer | SÄA008 |
Einreichungsdatum | |
Antragsteller | |
Mitantragsteller |
|
Antragstyp | Satzungsänderungsantrag |
Antragsgruppe | Satzungsabschnitt B - neuer § |
Zusammenfassung des Antrags | Sonderbeiträge |
Schlagworte | |
Datum der letzten Änderung | 27.04.2019 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
- |
AntragstitelSonderbeiträge AntragstextDer Bundesparteitag möge beschließen dem Abschnitt B: Finanzordnung der Satzung der Piratenpartei Deutschland folgenden neuen Unterpunkt zwischen 2.3 B. MITGLIEDSBEITRAG und 2.4 C. SPENDEN einzufügen: Modul 1 2.4 C. SONDERBEITRÄGE (1) Personen, die auf Vorschlag der Piratenpartei Deutschland oder unter ihrer Beteiligung ein Mandat oder Amt erlangt haben, leisten neben ihren satzungsgemäßen Mitgliedsbeiträgen Sonderbeiträge (Mandatsträgerbeiträge). (2) Die Leistung der Sonderbeitrage von Amts- und Mandatsträgern gilt für neu errungene Mandate deren Listenaufstellung nach dem Inkrafttreten der Bundesatzung stattgefunden haben. (3) Die Mandatsträgerbeiträge auf Bundes- und Europa-Ebene betragen 10% der mit dem Mandat verbundenen Bezüge.
(4) Die Landesverbände regeln in eigener Verantwortung durch Satzung, ob und in welcher Höhe die Amts- und Mandatsträger der Piratenpartei Deutschland auf Kommunal- und Landesebene Sonderbeiträge leisten. Sie können dieses Recht durch Satzungsbestimmung auf die Bezirks- und Kreisverbände übertragen, soweit es die Sonderbeiträge der jeweiligen kommunalen Amts- und Mandatsträger der Piratenpartei Deutschland betrifft.
(4) Die Höhe die Amts- und Mandatsträger der Piratenpartei Deutschland auf Kommunal- und Landesebene an Sonderbeiträge leisten, beträgt, sofern dieses Recht nicht an Untergliederungen delegiert wurde, 10% der mit dem Mandat verbundenen Bezüge. Antragsbegründung- Diskussion
Konkurrenzanträge |