Antrag:Bundesparteitag 2019.1/Antragsportal/SÄA003
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Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2019.1. Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich
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Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | SÄA003 |
Einreichungsdatum | |
Antragsteller | |
Mitantragsteller |
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Antragstyp | Satzungsänderungsantrag |
Antragsgruppe | Satzungsabschnitt A - §12 |
Zusammenfassung des Antrags | Für Anträge mit direkter Konkurrenz zu in den letzten drei Tagen vor Fristablauf eingestellten Anträgen soll eine verlängerte Einreichungsfrist gelten. |
Schlagworte | Sniper, Antragsfrist |
Datum der letzten Änderung | 29.03.2019 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
AntragstitelAnti-Sniper-Fristverlängerung für Anträge AntragstextDer Bundesparteitag möge beschließen, unter §12 der Bundessatzung (Besondere Antragsformen und Antragseinreichung) eine Ziffer 2a einzufügen und Ziffer 3 wie folgt zu ändern:
(2a) Für einen Antrag auf Satzungsänderung auf einem Bundesparteitag, welcher in direkter Konkurrenz zu einem Antrag steht, der in den letzten drei Tagen vor Ablauf der in Ziff. 2 genannten Frist eingegangen ist, wird die Einreichungsfrist um eine Woche verlängert. Die gilt auch für Änderungen an bereits fristgerecht eingereichten Anträgen, zu denen innerhalb der in Satz 1 genannten Frist eine Konkurrenz eingereicht wurde.
Alt:
AntragsbegründungRegelmäßig ist zu beobachten, dass - weil der Antrag nicht früher fertig wurde oder auch vorsätzlich - die Mehrzahl der Anträge erst kurz vor Torschluss ins Antragsportal eingestellt werden. Dass lässt zumeist keine Chance, einen konkurrierenden Antrag mit optimiertem oder konträrem Inhalt zu stellen. Durch die vorgeschlagene "Anti-Sniper-Regel" soll die Möglichkeit geschaffen werden, auf solche Späteinreichungen reagieren zu können. Werden Anträge in den letzten drei Tagen vor Fristende (in der Regel also ab Mittwoch vier Wochen vor Parteitag) eingereicht, so dürfen Anträge, welche in direkter Konkurrenz zu den späteingereichten Anträgen stehen, noch bis zur Ende der Folgewoche (somit drei Wochen vor BPT) eingereicht werden. Viele Anträge sind gut gemeint, aber schlecht formuliert oder einfach inhaltlich falsch. Es besteht zwar die Möglichkeit zur Änderung direkt am BPT, aber einfacher wäre eine Lösung über konkurrierende Anträge bereits im Vorfeld. Um einen solchen Antrag auszuformulieren, braucht es aber Zeit. Daher die Fristverlängerung. Diskussion
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