Antrag:Bundesparteitag 2018.2/Antragsportal/SÄA007

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2018.2. Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich

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Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer SÄA007
Einreichungsdatum
Antragsteller

Wolf Vincent Lübcke

Mitantragsteller
  • Richard Klaus
  • Alexander Quade
  • Boris Ksoll
  • Thomas Ganskow
Antragstyp Satzungsänderungsantrag
Antragsgruppe Satzungsabschnitt A - §4
Zusammenfassung des Antrags Der automatische Gliederungswechsel bei einem Wechsel des Wohnsitzes soll nur noch erfolgen, sofern der Pirat nicht angibt in seiner bisherigen Gliederung verbleiben zu wollen.
Schlagworte Satzung, Mitgliedschaft, Wohnsitz
Datum der letzten Änderung 17.11.2018
Status des Antrags

Pictogram voting keep-light-green.svg Geprüft

Abstimmungsergebnis

Pictogram voting keep-light-green.svg Angenommen

Antragstitel

Wechsel der Gliederung beim Wohnsitzwechsel

Antragstext

Der Bundesparteitag möge beschließen, dass §3 (4) der Bundessatzung wie folgt neu gefasst wird:
(4)Bei einem Wohnsitzwechsel in das Gebiet einer anderen Gliederung geht die Mitgliedschaft über, sofern der Pirat nicht angibt, in seiner bisherigen Gliederung bleiben zu wollen. Der Pirat hat den Wohnsitzwechsel unverzüglich der zuständigen Mitgliederverwaltung anzuzeigen.

Antragsbegründung

Da wir grundsätzlich einem Piraten erlauben in einer anderen Gliederung als der am Wohnsitz zuständigen zu sein, sollten wir einem Piraten der seinen Wohnsitz wechsel die Möglichkeit geben unkompliziert in seiner alten Gliederung zu verbleiben.
Nach der bisherigen Regelung erfolgt der Gliederungswechsel automatisch und erst im Anschluss besteht die Möglichkeit in die alte Gliederung zurückzukehren. Dies führt z.B. dazu, dass sich Vorstandsämter automatisch erledigt haben und die bisherige Gliederung handlungsunfähig werden könnte.

Die negativen Auswirkung seien am Beispiel des 1V Niedersachsens dargestellt: Durch seinen Wohnsitzwechsel verlor den LV Niedersachsen seinen Vorsitzenden.

Für Piraten die bereits in einer anderen Gliederung Mitglied sind bedeutet die bisherige Regelung, das sie bei einem Wohnsitzwechsel erneut einen Wechsel in die Wunschgliederung beantragen müssen. Dies wird durch die Änderung auch verhindert. Für einen Piraten in einer anderen Gliederung ist es außerdem nicht sinnvoll, den Wohnsitzwechsel der am alten Wohnsitz zuständigen Mitgliederverwaltung zu melden. Daher möchte ich die Regelung vereinfachen. (Ist der zuständigen Mitgliederverwaltung zu melden)

alte Fassung:
(4) Bei einem Wohnsitzwechsel in das Gebiet einer anderen Gliederung geht die Mitgliedschaft über. Der Pirat hat den Wohnsitzwechsel unverzüglich der dem alten Wohnsitz zuständigen niedrigsten Gliederung anzuzeigen.

Diskussion

  • Vorangegangene Diskussion zur Antragsentwicklung: {{{diskussionVorher}}}
  • [{{{antragsdiskussion}}} Pro-/Contra-Diskussion zum eingereichten Antrag]


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