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Antragsportal | Satzungsänderungsanträge
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Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2018.2. Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich
Wende dich bei Fragen und (als Antragsteller) Änderungswünschen an ein Mitglied der Antragskommission.
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Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.
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Antragsübersicht
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Antragsnummer
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SÄA007
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Einreichungsdatum
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Antragsteller
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Wolf Vincent Lübcke
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Mitantragsteller
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- Richard Klaus
- Alexander Quade
- Boris Ksoll
- Thomas Ganskow
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Antragstyp
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Satzungsänderungsantrag
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Antragsgruppe
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Satzungsabschnitt A - §4
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Zusammenfassung des Antrags
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Der automatische Gliederungswechsel bei einem Wechsel des Wohnsitzes soll nur noch erfolgen, sofern der Pirat nicht angibt in seiner bisherigen Gliederung verbleiben zu wollen.
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Schlagworte
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Satzung, Mitgliedschaft, Wohnsitz
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Datum der letzten Änderung
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17.11.2018
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Status des Antrags
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Geprüft
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Abstimmungsergebnis
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Angenommen
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Antragstitel
Wechsel der Gliederung beim Wohnsitzwechsel
Antragstext
Der Bundesparteitag möge beschließen, dass §3 (4) der Bundessatzung wie folgt neu gefasst wird:
(4)Bei einem Wohnsitzwechsel in das Gebiet einer anderen Gliederung geht die Mitgliedschaft über, sofern der Pirat nicht angibt, in seiner bisherigen Gliederung bleiben zu wollen. Der Pirat hat den Wohnsitzwechsel unverzüglich der zuständigen Mitgliederverwaltung anzuzeigen.
Antragsbegründung
Da wir grundsätzlich einem Piraten erlauben in einer anderen Gliederung als der am Wohnsitz zuständigen zu sein, sollten wir einem Piraten der seinen Wohnsitz wechsel die Möglichkeit geben unkompliziert in seiner alten Gliederung zu verbleiben.
Nach der bisherigen Regelung erfolgt der Gliederungswechsel automatisch und erst im Anschluss besteht die Möglichkeit in die alte Gliederung zurückzukehren. Dies führt z.B. dazu, dass sich Vorstandsämter automatisch erledigt haben und die bisherige Gliederung handlungsunfähig werden könnte.
Die negativen Auswirkung seien am Beispiel des 1V Niedersachsens dargestellt: Durch seinen Wohnsitzwechsel verlor den LV Niedersachsen seinen Vorsitzenden.
Für Piraten die bereits in einer anderen Gliederung Mitglied sind bedeutet die bisherige Regelung, das sie bei einem Wohnsitzwechsel erneut einen Wechsel in die Wunschgliederung beantragen müssen. Dies wird durch die Änderung auch verhindert. Für einen Piraten in einer anderen Gliederung ist es außerdem nicht sinnvoll, den Wohnsitzwechsel der am alten Wohnsitz zuständigen Mitgliederverwaltung zu melden. Daher möchte ich die Regelung vereinfachen. (Ist der zuständigen Mitgliederverwaltung zu melden)
alte Fassung:
(4) Bei einem Wohnsitzwechsel in das Gebiet einer anderen Gliederung geht die Mitgliedschaft über. Der Pirat hat den Wohnsitzwechsel unverzüglich der dem alten Wohnsitz zuständigen niedrigsten Gliederung anzuzeigen.
Diskussion
- Vorangegangene Diskussion zur Antragsentwicklung: {{{diskussionVorher}}}
- [{{{antragsdiskussion}}} Pro-/Contra-Diskussion zum eingereichten Antrag]
Konkurrenzanträge
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