Antrag:Bundesparteitag 2018.2/Antragsportal/SÄA003
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Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | SÄA003 |
Einreichungsdatum | |
Antragsteller | |
Mitantragsteller |
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Antragstyp | Satzungsänderungsantrag |
Antragsgruppe | Satzungsabschnitt A - §9a - Der Bundesvorstand |
Zusammenfassung des Antrags | Notvorstand ersetzt den kommisarischen BuVo |
Schlagworte | Kommissarischer BuVo, Notvorstand |
Datum der letzten Änderung | 17.11.2018 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
AntragstitelNotvorstand AntragstextDer Bundesparteitag möge beschließen:
a) Absatz 10 wird wie folgt gefasst: „(10) Tritt ein Vorstandsmitglied zurück oder kann es seinen Aufgaben nicht mehr nachkommen, geht seine Kompetenz wenn möglich auf ein anderes Vorstandsmitglied über. Besteht der Bundes- vorstand aus weniger als fünf handlungsfähigen Mitgliedern, so ist er handlungsunfähig.“ b) Absatz 11 wird wie folgt gefasst: „(11) Ist der Bundesvorstand geschlossen zurückgetreten oder wird er handlungsunfähig, so setzt das Bundesschiedsgericht auf Antrag eines Piraten einen Notvorstand ein. Der Notvorstand führt die dringlichen und notwendigen Geschäfte weiter und beruft unverzüglich auf den nächstmöglichen Termin einen Bundesparteitag ein, welcher den gesamten Bundesvorstand neu wählt.“ AntragsbegründungDie bisherige Regelung hat sich als unklar und wenig praktikabel erwiesen. Die neue Regelung orientiert sich am Vorgehen bei eingetragenen Vereinen. Diskussion
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