Antrag:Bundesparteitag 2018.2/Antragsportal/GP001

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2018.2. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich

Wende dich bei Fragen und (als Antragsteller) Änderungswünschen an ein Mitglied der Antragskommission.

Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer GP001
Einreichungsdatum
Antragsteller

Thomas Ney

Mitantragsteller
  • tux
  • Simon Lange
  • Saskia Popp
  • Enrico Popp
Antragstyp Grundsatzprogramm
Antragsgruppe Internet und Netzpolitik
Zusammenfassung des Antrags Sprachliche Korrektur des Grundsatzprogramms.
Schlagworte Gender, Sprache, Bildung, Netzpolitik
Datum der letzten Änderung 17.11.2018
Status des Antrags

Pictogram voting keep-light-green.svg Geprüft

Abstimmungsergebnis

Pictogram voting delete.svg Abgelehnt

Antragstitel

Kein Geschlechtergemisch im Bundesprogramm.

Antragstext

Der Bundesparteitag möge beschließen:

1. Kapitel 4.2 des Grundsatzprogrammes des Bundesverbandes „Freie demokratisch kontrollierte technische Infrastruktur“ wird unter Beibehaltung der beiden Unterkapitel durch folgende neue Fassung ersetzt:

"In unserer modernen Informations- und Kommunikationsgesellschaft ist es von außerordentlicher Wichtigkeit, dass alle Bürger jederzeit die volle Kontrolle über ihre Informationsverarbeitung und Kommunikation erlangen können, sofern sie dies wünschen. Diese Freiheit aller Bürger soll verhindern, dass die Macht über Systeme und Daten in den Händen Einzelner konzentriert wird. Sie versucht diese so breit wie möglich auf alle Bürger zu verteilen und so ihre Freiheit und Privatsphäre zu sichern.“

2. Der erste Satz des Unterkapitels 4.2.1 des Grundsatzprogrammes des Bundesverbandes „Offene Standards“ wird durch folgende neue Fassung ersetzt:

"Die freie und andauernde Verwendung von Daten jeder Art durch alle Nutzer mit Systemen ihrer Wahl kann nur erfolgen, wenn diese Daten in einem Format vorliegen, das den Kriterien eines Offenen Standards entspricht.“

3. Der zweite Satz des Unterkapitels 4.2.2 des Grundsatzprogrammes des Bundesverbandes „Freie Software“ wird durch folgende neue Fassung ersetzt:

"Diese sogenannte Freie Software garantiert ihren Nutzern alle wesentlichen Freiheiten, die notwendig sind, um die Kontrolle über ihre technischen Systeme selbst zu übernehmen und diese gegebenenfalls kollektiv und demokratisch weiter zu entwickeln.“

Antragsbegründung

Zurzeit verwenden die hier zu korrigierenden Teile des Grundsatzprogramms ein generisches Femininum, was der Stringenz im Rest des Programms widerspricht. Wir können uns nur glaubhaft für Bildung und niedrige Zugänge einsetzen, wenn wir uns wenigstens im Programm einer konsequenten und sofort verständlichen Sprache bedienen. Dieser Antrag soll dies sicherstellen.

Diskussion

  • Vorangegangene Diskussion zur Antragsentwicklung: {{{diskussionVorher}}}
  • [{{{antragsdiskussion}}} Pro-/Contra-Diskussion zum eingereichten Antrag]


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