Antrag:Bundesparteitag 2018.1/Antragsportal/SÄA001

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2018.1. Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich

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Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer SÄA001
Einreichungsdatum
Antragsteller

Corinna Bernauer

Mitantragsteller
  • Carsten Sawosch
  • Sebastian Alscher
  • Lothar Krauß
  • Thomas Knoblich
Antragstyp Satzungsänderungsantrag
Antragsgruppe Satzungsabschnitt A - §9
Zusammenfassung des Antrags Die bisherige Gesamtvertretung durch den Bundesvorstand soll durch die Einzelvertretung einzelner Bundesvorstandsmitglieder ersetzt werden, um nach außen besser handlungsfähig zu sein.
Schlagworte
Datum der letzten Änderung 11.06.2018
Status des Antrags

Pictogram voting keep-light-green.svg Geprüft

Abstimmungsergebnis

Pictogram voting keep-light-green.svg Angenommen

Antragstitel

Vertretung der Piratenpartei nach außen

Antragstext

Der Bundesparteitag möge beschließen,

§ 9a Abs. 2 Satz 1 der Bundessatzung wie folgt zu ändern:

"Der Bundesvorstand vertritt die Piratenpartei Deutschland nach innen und außen."

wird geändert zu

"Zur Durchführung der Beschlüsse des Vorstandes sowie zur Erledigung der laufenden und der besonders dringlichen Vorstandsgeschäfte ist der Bundesvorsitzende allein berechtigt, die Piratenpartei Deutschland nach außen zu vertreten. Kann der Vorsitzende dieser Aufgabe nicht nachkommen, so geht die Vertretung auf den Stellvertreter über. Sollte dieser ebenfalls der Aufgabe nicht nachkommen können, so geht die Vertretung auf den Schatzmeister über. Die Vertretung gegenüber Banken und sonstsigen Kreditinstituten erfolgt durch den Schatzmeister und seine Stellvertreter; falls keine stellvertretenden Schatzmeister gewählt sind oder der Schatzmeister seinen Aufgaben nicht mehr nachkommen kann, zusätzlich durch den Vorsitzenden. Diese Personen haben diesbezüglich Alleinvertretungsrecht und können Untervollmachten erteilen."

Antragsbegründung

Aktuell müssen für jedes Rechtsgeschäft sämtliche Mitglieder des Bundesvorstandes zustimmen, bei formgebundenen Willenserklärungen sogar unterschreiben. Eilige und fristgebundene Rechtsgeschäfte sind damit kaum möglich, was bereits zu erheblichen Nachteilen für die Piratenpartei geführt hat. Ist auch nur ein Mitglied des Bundesvorstandes nicht erreichbar, wäre der Bundesvorstand nach der jetzigen Fassung de facto handlungsunfähig.

Die aktuelle Gesamtvertretung hat nur scheinbar den Vorteil, dass zuvor Beschlüsse innerhalb des Bundesvorstands getroffen werden müssen. Tatsächlich jedoch zwingt die aktuelle Regelung den Bundesvorstand zur einstimmigen Entscheidung, wohingegen uns eigentlich eine Mehrheit zur Beschlussfassung genügt.

Nur falls diese zustande kommt, oder bei laufenden Geschäften, soll nun der Bundesvorsitzende alleine befugt sein, diese Entscheidung umzusetzen, bzw. für finanzielle Geschäfte sollen die Schatzmeister berechtigt sein. Zu Missbrauch kann es daher nicht kommen.

Diskussion

  • Vorangegangene Diskussion zur Antragsentwicklung: {{{diskussionVorher}}}
  • [{{{antragsdiskussion}}} Pro-/Contra-Diskussion zum eingereichten Antrag]


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